AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
WDF Fellbach mbH - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (Vogelsang) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach mbH, Fellbach
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Frist (Submission)
- 03.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach mbH ("WDF") saniert das Mehrfamilienwohnhaus im Herzen von Fellbach. Eckdaten Bestandsgebäude (unsanierter Zustand): - Insgesamt 8 Wohneinheiten - 2- bis 3-Zimmerwohnungen mit einer Wohnungsgröße von jeweils 49 - 69 m² - 3 Vollgeschosse - Dachstuhl nicht ausgebaut - Mietfläche: 482 m² - Baujahr: 1955 Gebäude nach Sanierung: Es entstehen 8 Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe. 2-4 Zimmerwohnungen zwischen 53,56 m² und 60,97 m², sowie WE 7 mit NZ-Bühne (112,59 m²). Die Gesamtwohnfläche liegt ca. bei 545 m², die BRI bei ca. 2.767,98 m³. Die anrechenbaren Kosten nach HOAI (KG 200-500) werden auf ca. EUR 1,5 Mio. netto geschätzt. Die Herstellungskosten KG 200-700 werden auf ca. EUR 2,3 Mio. brutto geschätzt. Das Baugesuch wurde im Oktober 2023 eingereicht. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist von der Stadt Fellbach im Februar 2024 bestätigt worden. Die Vergabe erfolgt in Einzelgewerken. Das Gebäude soll nach der Sanierung den KfW-Standard 55 erreichen. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Projektbeschreibung zu entnehmen. Die WDF Fellbach mbH hat bereits vor einiger Zeit ein Architekturbüro zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten beauftragt. Durch das Architekturbüro wurden Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI erbracht. Ebenfalls wurden die Planungsleistungen der Haustechnik (HLSE) der Leistungsphasen 1 bis 4 bereits erbracht. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen des Architekturbüros, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den bislang beauftragten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen gesamthaft mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen und besondere Leistungen Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI, LPH 5 bis 9 - Da die Wohnungen teilweise noch vermietet sind, waren zur Zeit der Entwurfsplanung nicht alle Wohnungen zugänglich. Vor der Werkplanung sind alle Wohnungen zu begehen und die Planung ist evtl. in einzelnen Punkten anzupassen. Weitere Einzelheiten hierzu, werden im weiteren Verfahrensverlauf mitgeteilt. - Grundleistungen und besondere Leistungen der Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI, LPH 5 bis 9 - Grundleistungen und besondere Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI; LPH 5 bis 9 - Grundleistungen und besondere Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, LPH 5 bis 9 - Vermessung, Bauphysikalische Beratung (GEG-Nachweis), SiGeKo-Leistungen - Erstellen einer brandschutzgutachterlichen Stellungnahme Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsleistungen sollen ab Juli 2024 erfolgen. Als Beginn für die bauliche Umsetzung ist Oktober 2024 angestrebt. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.