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Verhandlungsverfahren zur Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst am neuen Notarztstandort Hennef ohne Teilnahmewettbewerb
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat · Siegburg · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigt, als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes zur Erfüllung seines Sicherstellungsauftrages gemäß § 6 RettG NRW geeignete Krankenhäuser mit der notärztlichen Besetzung von einem Notarzteinsatzfahrzeug am neuen Notarztstandort Hennef und damit einem Teil der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis für die Dauer von fünf Jahren zzgl. einer fünfmaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr zu beauftragen. Leistungsausführungsbeginn ist der 01.09.2024. Der am 28.09.2023 beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan sieht die Neueinrichtung eines Vollzeit-Notarztstandortes in Hennef vor (täglich 24 Stunden). Er wird an den Rettungswachen-Standort Hennef Ost (Kleinfeldchen 1, 53773 Hennef) angegliedert. Die Auswahl des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung von zwei geeigneten Krankenhäusern, die im Rahmen der im Vorfeld des Vergabeverfahrens durchgeführten Markterkundung unter Beteiligung von zehn Krankenhäusern ihr Interesse an der Leistungserbringung und ihre Leistungsfähigkeit bekundet haben. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss mit dem Universitätsklinikum Bonn, Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn, wird frühestens nach zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beauftragung notärztlicher Leistungen im Rettungsdienst für den neuen Notarztstandort Hennef durch den Rhein-Sieg-Kreis.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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1 Veröffentlichung
- 12.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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