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Entwicklung und Durchführung eines Kinderrechte Monitorings in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Das MKJFGFI beabsichtigt im Zuge des offenen Verfahrens einen Wirtschaftsteilnehmer zu beauftragen, der ein unabhängiges, indikatorengestütztes Kinderrechte-Monitoring für Nordrhein-Westfalen entwickelt und umsetzt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Wirtschaftsteilnehmer zur Entwicklung und Umsetzung eines Kinderrechte-Monitorings in Nordrhein-Westfalen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht. 1. Vorlage mind. einer (1) aussagekräftigen positiven Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Aus der Referenz muss erkennbar sein, ob bzw. welche - Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung empirischer Methoden (quantitativ/qualitativ) sowie in der Entwicklung und Anwendung geeigneter Indikatoren zur Bewertung der Umsetzung von Kinderrechten besteht, und - Kenntnisse im Bereich der Kinder- und Jugendrechte, insbesondere im Bereich der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorhanden sind. Weitere Nachweise dürfen zusätzlich optional vorgelegt werden, um die o.g. gewünschten Erfahrungen nachzuweisen bzw. zu belegen. 2. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich beteiligungsorientierten Projektmanagements sind von Vorteil - insbesondere im Umgang mit unterschiedlichen Zielgruppen sowie der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Projektprozesse - und können beispielsweise durch Vorlage einer (1) Referenz oder alternativ durch Projektpläne, Publikationen oder vergleichbare Unterlagen nachgewiesen werden. 3. Unabhängigkeit und inhaltliche Unparteilichkeit des Bieters sind nachzuweisen - insbesondere eine unabhängige Arbeitsweise ohne politische, staatliche oder wirtschaftliche Einflussnahmen sowie eine objektive und transparente Durchführung des Monitorings. Darzulegen ist, dass keine strukturellen Abhängigkeiten bestehen und wie die Unparteilichkeit methodisch sichergestellt wird (z. B. durch Standards, Ethikrichtlinien oder unabhängige Gremien). Ergänzend können Satzungsauszüge, Organigramme, Selbstverpflichtungen, Nachweise zur Orientierung an den Pariser Prinzipien, A-Zertifizierungen oder vergleichbare Nachweise beigefügt werden. 4. Angabe der wissenschaftlichen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die Qualifikationen des eingesetzten Personals sind durch geeignete Nachweise (z. B. Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe oder vergleichbare Unterlagen) zu belegen. 5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht. 1. Kurze Selbstdarstellung des Bieters (Rechtsform, Gründungsjahr und -ort, Management, Standorte etc.) sowie Darstellung der fachlichen Schwerpunkte des Bieters (Kernkompetenzen). 2. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Projektleitung dieses Auftrages - Voraussetzung zur Durchführung der Evaluation ist, dass die Projektleitung ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienrichtung Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften oder vergleichbar hat. Deren Qualifikation(en) ist/sind in Kopie nachzuweisen und mit dem Angebot vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Erklärung zu drittstaatlichen Subventionen
Nachweis nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung (EU) 2022/2560 erforderlich.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 21.10.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 205 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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