AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYR4Y678/documents) · Abgerufen am 25.09.2026 12:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/646be407-ed74-4de8-b410-0b9ee8778ca7/

Unterstützung der Kundenkommunikation im Inbound mit vertriebsseitiger Ausrichtung

Notice-ID: 646be407-ed74-4de8-b410-0b9ee8778ca7 · Procedure-ID: 6c301173-4e80-4f45-a689-abb6cd17a393

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Stammdaten

Auftraggeber
Soluvia Energy Services GmbH, Offenbach
Veröffentlicht
25.02.2025
Frist (Submission)
31.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79510000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2.980.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Soluvia Energy Services GmbH (im Folgenden "SES" genannt) möchte externe Dienstleistungen zur telefonischen und schriftlichen Kundenkommunikation (Callcenter, Kundenservice Center) beschaffen. Die SES arbeitet als Dienstleister für Vertriebs- und Netzmandanten im MVV Konzern (MVV Energie AG (MVV), Energieversorgung Offenbach (EVO) und Stadtwerke Kiel (SWK)). Sie betreut dabei ca. 1,8 Mio. Verträge mit Privat- und Geschäftskunden.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).