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Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: FIDES Treuhand GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen der Krankenkasse, Pflegekasse und Ausgleichskassen.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von den Geschäftsjahren 2026 bis 2030.
- Es werden Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Auftragnehmer gesucht.
- Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ordnungsmäßiger Buchführung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gemäß § 77 Abs. 1a Satz 5 SGB IV sind die Jahresrechnungen der Krankenkassen von einer Wirtschaftsprüferin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin/einem vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dementsprechend wird ein Auftragnehmer bzw. eine Wirtschaftsprüferin/ein Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen und ihrer Bestandteile der Krankenkasse, Pflegekasse und der Ausgleichskassen für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Prüfung umfasst sowohl die Buchführung als auch den Haushaltsvollzug. Ziel der Prüfung ist die Feststellung, dass die Buchführung und die Jahresrechnungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden sind, die Jahresrechnungen insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, sowie der Haushaltsvollzug ordnungsgemäß und richtig ist.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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2.1 Leistungskonzept 42 Pkt.Qualität
Ein Konzept, das den Prüfungs- und Testierungsprozess detailliert darstellt (separates Dokument) mit folgenden Aspekten: a. Prüfungsgegenstand und -umfang b. Prüfungsansatz und -methodik c. Organisation und Ablauf d. Prüfungsdokumentation e. Kommunikation mit Auftraggeberin
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Komplettpreis für die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen für ein Jahr 30 Pkt.Preis
(Pauschaler Komplettpreis für die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen für ein Jahr (netto)) x (5 Jahre Vertragslaufzeit) = Wertungspreis/Gesamtpreis
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2.2 Berufliche Qualifikation 7 Pkt.Qualität
Mindestens die Hälfte des bei der Auftraggeberin eingesetzten Personals des Prüfungsteams (bestehend aus mind. 2 Personen) verfügt über eine der folgenden Qualifikationen: - Die Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer verfügen jeweils über ein erfolgreich abgeschlossenes Wirtschaftsprüfungsexamen. - Die vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfer sind jeweils nach den Vorschriften Wirtschaftsprüferordnung als solcher anerkannt oder bestellt.
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2.3 Berufliche Erfahrung in Jahren 7 Pkt.Qualität
Mindestens die Hälfte des bei der Auftraggeberin eingesetzten Prüfungsteams (bestehend aus mind. 2 Personen) bzw. die Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und/oder vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer verfügen über jeweils mehr als 3 Jahre Erfahrung in der Prüfung und Testierung der Jahresrechnung von gesetzlichen Krankenkassen. Die Prüfung und Testierung erfolgte gemäß § 77 Abs. 1a SGB IV, § 31 SVHV und den weiteren für gesetzliche Krankenkassen geltenden Rechtvorschriften.
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2.4 Spezifische berufliche Erfahrung (IT-gestützte Buchführung) 7 Pkt.Qualität
Mindestens die Hälfte des bei der Auftraggeberin eingesetzten Prüfungsteams (bestehend aus mind. 2 Personen) bzw. die Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und/oder vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer verfügen über jeweils mehr als 3 Jahre Erfahrung in der Prüfung von IT-gestützter Buchführung.
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2.5 Spezifische berufliche Erfahrung (interne Kontrollsysteme) 7 Pkt.Qualität
Mindestens die Hälfte des bei der Auftraggeberin eingesetzten Prüfungsteams (bestehend aus mind. 2 Personen) bzw. die Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und/oder vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer verfügen über jeweils mehr als 3 Jahre Erfahrung in der Prüfung von internen Kontrollsystemen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 47 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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