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Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Gemäß § 77 Abs. 1a Satz 5 SGB IV sind die Jahresrechnungen der Krankenkassen von einer Wirtschaftsprüferin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin/einem vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dementsprechend wird ein Auftragnehmer bzw. eine Wirtschaftsprüferin/ein Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen und ihrer Bestandteile der Krankenkasse, Pflegekasse und der Ausgleichskassen für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 . Die Prüfung umfasst sowohl die Buchführung als auch den Haushaltsvollzug. Ziel der Prüfung ist die Feststellung, dass die Buchführung und die Jahresrechnungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden sind, die Jahresrechnungen insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, sowie der Haushaltsvollzug ordnungsgemäß und richtig ist.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen einer Krankenkasse (AOK Hessen) sowie ihrer Pflegekasse und Ausgleichskassen für die Geschäftsjahre 2026-2030.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in das Mitgliederverzeichnis Berufskammer Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellen (Eigenerklärung Mitgliederverzeichnis Berufskammer gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in dem einschlägigen Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften seines Niederlassungslandes verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Die Erklärung zur Eintragung ins Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in branchenüblicher Höhe in EUR : - für Sachschäden - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten sieben Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten sieben Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5.2 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor 03/2019 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und für Rechnungsprüfungen im Rahmen des § 77 SGB IV i. V. m. § 31 SVHV im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der Ausgleichskassen (AAG) erfolgreich durchgeführt worden ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere An-gaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung, Anzahl der Versicherten (mind. 500.000) und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Erfahrungsnachweise in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste können auf zwei unterschiedliche Weisen erbracht werden. Es muss ersichtlich sein, dass der Bieter innerhalb der letzten sieben Jahre entweder a. bei einer gesetzlichen Krankenkasse an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresrechnungsprüfung erfolgreich durchgeführt hat oder b. bei zwei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen für jeweils mindestens ein Jahr die Jahresrechnungsprüfung erfolgreich durchgeführt hat. - Bei beiden Optionen müssen die Prüfungen bei (einer) Krankenkasse(n) durchgeführt worden sein, die jeweils mindestens 500.000 Versicherte betreut/betreuen. Der Nachweis der Option a) ist dabei in Form von zwei Nachweisen zu erbringen, indem jede erfolgreich abgeschlossene Jahresrechnungsprüfung als separat betrachtet wird und somit eine eigene Referenz darstellt. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Insgesamt sind somit in der Summe zwei vergleichbare Referenzen von der Bewerber- oder Bietergemeinschaft einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
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Preiseinschätzung
Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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