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Erneuerung der Befeuerungssteuerung (BUES) einschl. Wartung und Weiterentwicklung
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Schönefeld · Brandenburg
Vergabe-Ergebnis
Honeywell Building Solutions GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Erneuerung, Wartung und Weiterentwicklung der Befeuerungssteuerung (BUES) für Flughafenbefeuerungsanlagen.
- Umsetzung muss unterbrechungs- und störungsfrei bei durchgängiger Betriebsbereitschaft erfolgen.
- Leistungsumfang beinhaltet Produkte, Softwarekomponenten, Lizenzvereinbarungen sowie Ersatzteile und Materialien.
- Es wird eine Partnerschaft zur zukünftigen Weiterentwicklung und Anpassung der Systemsoftware erwartet.
- Verfahrensart ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH will ihr vorhandenes Steuerungs- und Überwachungssystem für die Flughafenbefeuerungsanlagen durch ein zeitgemäßes neues System ersetzen. Die Umsetzung muss bei durchgängiger Betriebsbereitschaft der Befeuerungsanlagen unterbrechungs- und störungsfrei erfolgen. Der Auftragnehmer soll durch die Errichtung einer neuen Anlage zur Steuerung der Befeuerung sowie deren Wartung und Instandsetzung die maximale Verfügbarkeit, Funktionalität und Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten. Weiter soll eine Partnerschaft zur zukünftigen Weiterentwicklung und Anpassung der Systemsoftware auf dem neuesten Stand der Entwicklung gehalten werden. Der Leistungsumfang beläuft sich auf die im Projekt installierten Produkte und sämtliche Softwarekom-ponenten der entsprechenden Hersteller zur Funktionalität des Gesamtsystems einschließlich der Li-zenzvereinbarungen. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich Ersatzteile und Materialien benötigt, um die Sys-teme betriebsbereit und auf einem technisch aktuellen Stand zu halten.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Errichtungspreis 60 %Kosten
Die maximale Punktezahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Errichtungspreis. Angebote, deren Errichtungspreis bis zu 50 % über dem niedrigsten Errichtungspreis liegt, erhalten entsprechend lineare Punktabzüge gem. der jeweiligen Preisdifferenz. Angebote, die darüber hinausgehen, erhalten 0 Punkte.
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Umstellungskonzept 10 %Qualität
- Beschreibung der Funktionsweise und Aufbau des angebotenen Systems, - Beschreibung des Testkonzepts, - Konzept zur Umstellung der Systeme, zu erwartende System-Unterbrechungen - Erläuterung der Kommunikationsart
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Modifizierbarkeit des angebotenen Systems 10 %Qualität
- Zukunftsfähigkeit, Portierbarkeit auf neue Hardware (Interoperabilität), permanente Weiterent-wicklung, - Aktualisierung der integrierbaren Interfaces zu neuen/anderen Systemen/Geräten - Reife des angebotenen Systems, seit wie vielen Jahren am Markt, - Anzahl Installationen vergleichbarer Funktionalität und Umfang
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Wartungspreis 10 %Kosten
Der angebotene Wartungsvertrag wird über eine Laufzeit von 10 Jahren berücksichtigt. Daher wird für das Wartungsjahr 1 bis 4 der angebotene Wartungspreis zugrunde gelegt sowie der Wartungspreis aus dem 4. Wartungsjahr mit einer jährlichen Kostensteigerung von 3% über die Folgejahre 5 bis 10 hochgerechnet und zu den Kosten der Wartungsjahre 1 bis 4 addiert. Die angebotenen Betriebskosten (z.B. Lizenzgebühren, Softwareupdates, etc.) für das Wartungsmanagementsystem werden ebenfalls über eine Zeit von 10 Jahre berücksichtigt. Daher wird für die Folgekosten in den Jahren 5 bis 10 mit einer jährlichen Kostensteigerung von 3% hochgerechnet und diese zu den Kosten der Jahre 1 bis 4 addiert.
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Konzept zur Einhaltung der Termine/Personaleinsatzplan 5 %Qualität
- Struktur des Projekts/ Baustellenorganisation einschließlich Overhead - Darstellung eines Termin-/ bzw. im Fall von Bauleistungen auch eines Bauzeitenplans mit Meilensteinen - Organisation der Terminplanung zur Sicherstellung der Termineinhaltung - Darstellung der eigenen Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung der termingerechten Leistungserbringung - Angaben zur Reserveplanung und zur Berücksichtigung von ggf. erforderlich werden den Beschleunigungsmaßnahmen
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Safety Security Konzept 5 %Qualität
- Serviceverfügbarkeit - Reaktionszeiten - Qualifikation der verfügbaren Service- Mitarbeiter - Kontrollierter Systementwicklungsprozess nach Grundsätzen und Normen - CI/CD-Pipeline (Continuous Integration/Continuous Deployment) - erfüllt die ATC Software Assurance Level ED109
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 729 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Honeywell Building Solutions GmbH1 Veröffentlichung
- 26.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 345 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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