BIM-Pilotprojekt DB Netz AG; Planungsleistung Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Option Haltepunkt Süd
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Für das Großprojekt VDE 8 Umbau Knoten Bamberg werden für Neu- und Umbauarbeiten im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 22 umfangreiche Planungsleistungen u.a. in den Bereichen (Konstruktiver Ingenieurbau, Oberbau, Leit- und Sicherheitstechnik (LST), Maschinentechnische Anlagen, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikationsanlagen, Oberleitung, Verkehrsanlagen Straßen, Umwelt, Vermessung (Bestandserfassung DGM, DOM) sowie Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation) gem. HOAI erforderlich. Neben der konventionellen Planung ist die BIM-Methodik anzuwenden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau des Bahnknotens Bamberg im Rahmen des Großprojekts VDE 8.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.884 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
18 Veröffentlichungen
- 22.08.2025 Auf Basis der vom AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke und der zugehörigen Verkehrsanlagen als Fiktiventwürfe für die Ablöseberechnung in der Lph3 für alle Kreuzungsbauwerke nach EKrG aufgrund der geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zur Ermittlung der voraussichtlichen Ablösebeträge notwendig. Die darauf basierende Erstellung der beauftragten vollständigen Kreuzungsvereinbarungen entsprechend den Regelungen des EKrG ist für die Planung und Durchführung der Kreuzungsmaßnahmen erforderlich. Die Übernahme der zusätzlichen Planung seitens eines Dritten würde zu vielfältigen komplexen Schnittstellen des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
- 21.07.2025 MKA 194 Während der Erstellung der Kostenplanung können Änderungen an der Planung notwendig werden. Hierbei geht es hauptsächlich um Anforderungen der Anlagebuchhaltung. Jeder Kostenplan muss einer eigenen Anlage entsprechen. Kosten, die mehreren Anlagen entsprechen dürfen nicht in einem Kostenplan verschachtelt werden. Zur Klärung dieser Sachverhalte wurden der wöchentliche Termin "Abstimmung Projektstruktur/Kostenplanung" genutzt. Die Kostenplanung ist derzeit noch nicht abgenommen und kann so nicht an die Planer der nachführenden Leistungsphasen weitergegeben werden. Aufgrund der Komplexität ist es aus technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen nicht möglich, die Kostenplanung von einem Dritten fertigstellen zu lassen.
- 19.05.2025 MKA 214 Für die öffentliche Präsentation des Umbaus des Knoten Bamberg wird das Projekt in einem InfoCenter präsentiert und der Öffentlichkeit erläutert. Die Nutzbarmachung der Räume umfasst weitgehende Umbaumaßnahmen, während bei der Ausschreibung davon ausgegangen wurde, dass ein einfaches Herrichten reichen würde. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind Gegenstand der Leistungsänderung, soweit der Auftragnehmer hiermit nicht bereits beauftragt war.
- 23.04.2025 MKA202) Im Nachgang der Erstvorlage der Auslobungsunterlage wurde erkennbar, dass zur Durchführung des Wettbewerbs weitere vertiefende Planunterlagen und Erläuterungen und damit verbunden die Fortschreibung der Auslobungsunterlage erforderlich sind. Die Erstellung der dafür nötigen Planunterlagen erfordert ein umfassendes Wissen über den laufenden Planungsprozess und Kenntnisse über die Projekthistorie. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte
- 24.03.2025 MKA 192 Auf Basis der von AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke als Fiktiventwürfe in der Lph3 für alle Kreuzungsbauwerke nach EKrG aufgrund der geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zum Nachweis der technischen Durchführbarkeit und angemessene Wirtschaftlichkeit notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Kreuzungsvereinbarungen entsprechend den Regelungen des EKrG ist für die Planung und Durchführung der Kreuzungsmaßnahmen notwendig und als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen. MKA 225 Auf Basis der vom AN geänderten Entwurfsplanung und zusätzlichem Fiktiventwurf Kreuzungsmasse gemäß geänderten Verlangen der Stadt Bamberg sind zusätzliche Änderungen des Fiktiventwurfes Stadt baut allein und der Kreuzungsvereinbarung der EÜ Moosstraße erforderlich. Dies ist als Voraussetzung für die beim AN beauftragten Erstellung der vollständigen Kreuzungsvereinbarung entsprechend den Regelungen des EKrG notwendig und somit als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der zu ändernden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dies für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen. MKA 239 Auf Basis der von AN erbrachten Entwurfsplanung sind zusätzliche Planungsleistungen in der Objektplanung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für einen Fiktiventwurf zu Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten der EÜ Moosstraße aufgrund geänderter Verlangen der Stadt Bamberg zum Nachweis der Abgrenzung der nicht kreuzungsbedingten Kosten und angemessenen Wirtschaftlichkeit notwendig. Dies ist als Voraussetzung für die beim AN beauftragten Erstellung der vollständigen Kreuzungsvereinbarung entsprechend den Regelungen des EKrG notwendig und somit als Voraussetzung für die vom AN zu erbringende Leistung erforderlich. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
- 10.02.2025 MKA 238 Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Antragsunterlage für due Genehmigungsplanung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war diese fortzuschreiben und umzuplanen. Die Genehmigungsplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
- 29.01.2025 LÄ230 Für die notwendigen Umverlegungen von Leitungen Dritter sind unternehmensinterne Genehmigungen (UiG) im Rahmen des geltenden Vorschrifenwerkes der DBAG zu erwirken. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind die Basis für die weitere Planung und Durchführung der Leitungsumverlegungsmaßnahmen. Mit der Ausführung dieser Planungsleistung aus einer Hand ist sichergestellt, dass bereits vorhandene Kenntnisse genutzt werden können. Ein Dritter müsste zunächst in die Örtlichkeit und die Planung eingewiesen werden. Eine separate Vergabe im Wettbewerb würde somit im fortgeschrittenen Planungsstadium zu erheblichen Verzögerungen führen, was sich auf bereits gebundene Planungsleistungen negativ auswirkt. Der bereits gebundene AN wäre in der Vertragserfüllung, insbesondere bei der derzeit laufenden Planung für den PFA 22 behindert. // LÄ237 Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung einer Antragsunterlage für die Planfeststellung einschließlich der Einwendungsbearbeitung. Aufgrund verfahrenstechnsicher Gründe ist eine erneute Offenlage mit Planungsänderungen notwendig, was eine weitere EInwendungsbearbeitung notwendig macht. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
- 15.01.2025 MKA 204 Im Zuge des Projektfortschritts wurde erkennbar, dass die geäußerten Verlangen der Straßenbaulastträger deutlich mehr Straßenbaumaßnahmen nach sich ziehen werden. Die bauzeitlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (u.a. Umbau EÜen und damit verbundene Änderung der Verkehrsanlage Straße, bauzeitliche Behelfsbrücken an SÜen) mussten verkehrstechnisch untersucht und bewertet werden. Die Erstellung des Verkehrskonzeptes hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Verkehrsanlage, Umleitungs-, Bauphasen- und Baubetriebsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
- 02.12.2024 MKA 195 Die ARGE wurde aufgefordert die Inspektionsfähigkeit der Lärmschutzwände zu prüfen und zu bewerten und Bereiche, in denen Lärmschutzwände direkt an Böschungen anschließen gemäß der neuen Richtlinie auszubilden und z.B. einen Inspektionsweg an der Außenseite der LSW anzuordnen. Die Fortschreibung der Planung zu den Lärmschutzwänden hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlage und Technische Ausrüstung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte. MKA 200 Zur Sicherstellung der konfliktfreien Umsetzung des städtischen Konzepts wurde eine Alternativplanung mit 12 % Längsneigung der westlichen Straßenrampe erstellt und im Nachgang zur Auslegung aufgrund der Einwendung der Stadt Bamberg mit 8 % Längsneigung fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Planung zur Verkehrsanlage hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Ingenieurbauwerke, deren Tragwerksplanung und Leitungsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte. MKA 201 Vertragsbestandteil ist die Erstellung von 5 Papierexemplaren. Zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und der Offenlage in den Gemeinden sind 9 Papierexemplare erforderlich. Ohne die zusätzlichen Papierexemplare kann das laufende Planfeststellungsverfahren nicht abgeschlossen und die vertraglich geschuldete Genehmigungsplanung nicht erfüllt werden. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine separate Vergabe ist in diesem fortgeschrittenen Planungsstadium im bestehenden Planungsmodell mit den vielfältigen Schnittstellen nicht beherrschbar. Eine separaten Vergabe an einen Dritten (bisher projektfremde Personen) mit einer erforderlichen Einarbeitung in einem komplexen Sachverhalt würde zu weiteren vermeidbaren Schnittstellen führt. Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen hätten zu Verzögerungen bei der derzeit laufenden Planung und zu Behinderung des gebundenen Planers geführt. MKA 208 Durch den Auftragnehmer sind mit Erstellung der Inspektionskonzepte Leistungen erforderlich, die über das geschuldete Maß hinaus gehen. Die Planung ist derzeit noch nicht abgenommen bzw. abnahmereif und kann so nicht an Dritte übergeben werden. Während der Erstellung der Inspektionskonzepte können Änderungen an der Planung notwendig werden, um Inspektionen tatsächlich zu ermöglichen. Um solche ggf. nötigen Änderungen ressourcensparend erkennen und bewerkstelligen zu können, ist es von Vorteil, die Erstellung der Inspektionskonzepte beim derzeitigen Planer zu belassen. Die Einarbeitung eines Dritten in die Planung wäre aufwendig und kostenintensiv. MKA 218 Die Entwurfsplanung der hauptvertraglich gebundenen SÜ erfordert wegen der engen Verflechtung im Kreuzungsbereich der beiden Objekte die gleichzeitige zusätzliche Entwurfsplanung des Kanals. Die konstruktiv technische und bauzeitlich enge Verflechtung der beiden Maßnehmen mit vielfältigen Abhängigkeiten in einem gemeinsamen Entwurf zu bewältigen, umgeht die ansonsten unweigerlich zu erwartenden planerischen und wirtschaftlichen Risiken. Eine separate Vergabe der Leistung und Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen. MKA 219 Da die Planung der Lärmschutzwände (inkl. Gründung) gem. Hauptvertrag pauschal vergütet wird erfolgt die Honorarermittlung nicht auf Grundlage der anrechenbaren Kosten nach HOAI und muss demzufolge zusätzlich vergütet werden. Die Planung zur Gründung der Torsionsbalken hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Stützwände, Lärmschutzwände, OLA und Leitungen Dritter. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte. MKA 232 Auf Basis der von Auftragnehmer erbrachten Vorentwurfsplanung für Leitungen Dritter sind zusätzliche besondere Leistungen in der Lph3 für alle Leitungen zur Integration in den Planungsprozess der Lph3 KIB und Verkehrsanlagen notwendig. Die darauf basierende Erstellung der Leitungskreuzungsvereinbarungen nach den jeweiligen Richtlinien ist Voraussetzung für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung. Die Übernahme der weiterführenden Planung seitens eines Dritten würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand des derzeitigen Auftragnehmers führen, ohne dass dieser für den Auftraggeber wertschöpfend wäre. Weiterhin würde es zu zusätzlichen Terminverzögerungen in der Ausführung der Planungsleistung führen.
- 05.11.2024 221 - Die Planungsvorgaben wie die Anlagenzuordnung und die Bahnhofskategorie (5 statt bisher 6) haben sich während der Planungsphase geändert, was nicht vorhersehbar war. Die noch nicht abgeschlossene Planung wird um Fahrradschieberinnen an den Treppenaufgängen ergänzt und an geänderte Brandschutzvorschriften angepasst. Dabei müssen Planungsanteile der Personenunterführung, der Verkehrsanlage sowie der Elektrischen Energieanlagen anteilig wiederholt werden. Einem Dritten die Einarbeitung der relativ geringfügigen Änderungen zu übergeben, wäre sehr kosten- und zeitintensiv. 172 - Inhalt des Hauptvertrages sind die Objekt- und Tragwerksplanungen der Ingenieurbauwerke und verkehrstechnischen Anlagen einschließlich ETA für das Projekt Umbau Knoten Bamberg einschließlich Haltepunkt Bamberg Süd. Gegenstand des Nachtrages sind die Mehraufwendungen für die Planung der Entwässerungsanlagen, die durch den Retentionsraumverlust im Entwässerungsabschnitt „Bereich Tännig“ hervorgerufen werden. Eine separate Vergabe ist in diesem fortgeschrittenen Planungsstadium mit den vielfältigen Schnittstellen nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung von unterschiedlichen Auftragnehmern ist nicht möglich, da im Falle einer separaten Vergabe an einen Dritten sich bisher projektfremde Personen in einem komplexen Sachverhalt einarbeiten müssten, was zu weiteren vermeidbaren Schnittstellen und damit zu zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand führt.
- 30.09.2024 211: Unter Berücksichtigung u.a. der aktuellen Planungsstände der Entwurfsplanung (geänderte Lage der EÜ Nürnberger Straße auf Verlangen der Stadt Bamberg) und Bauphasenplanung (Neuordnung der Bauabfolge Ingenieurbauwerke SÜ Dr. Robert-Pfleger-Straße und SÜ Emil-Kemmer-Straße), muss das Verkehrskonzept mit Sperr- und Umleitungskonzept fortgeschrieben werden. Die Erstellung des Verkehrskonzeptes hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z.B. Verkehrsanlage, Umleitungs-, Bauphasen- und Baubetriebsplanung. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte. aktuell
- 30.09.2024 228: Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass die hohen gestalterischen Anforderungen der Stadt Bamberg nur durch die Gestaltung der Lärmschutzwände nicht umzusetzen sind. Zur Entwicklung eines schlüssigen Gesamtgestaltungsbildes aller Ingenieurbauwerke durch die Teilnehmer des Wettbewerbs, wurde der Umgriff der zu gestaltenden Flächen u.a. um die Widerlagerwände der Brückenbauwerke erweitert. Die Erstellung der dafür nötigen Planunterlagen erfordert ein umfassendes Wissen über den laufenden Planungsprozess und Kenntnisse über die Projekthistorie. Nur durch die Erstellung der Planunterlagen aus einer Hand ist sichergestellt, dass eine koordinierte Planung entsteht. Eine separate Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung unterschiedlicher Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was eine Behinderung des bereits gebunden Planers zur Folge hätte.
- 13.09.2024 167 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erarbeitung der schalltechnischen Untersuchung für Eisenbahnanlagen. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde erkennbar, dass zusätzlich Straßenanlagen zu bewerten und in das Planfeststellungsverfahren einzubringen sind. Diese hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. 229 - Gegenstand des Vertrags war die Erstellung einer Antragsunterlage für die Planfeststellung einschließlich der Berücksichtigung berechtigter Einwendungen sowie der Einwendungsbearbeitung. Aufgrund verfahrenstechnsicher Gründe wurde eine Wiederholung der Offenlage notwendig, was eine weitere Betreuung der Genehmigungsplanung und EInwendungsbearbeitung notwendig macht. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
- 11.09.2024 226 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Einwendungsbearbeitung. Im Zuge dieser wurde erkennbar, das zusätzliche Leistungen vorlaufend und nachlaufend erforderlich waren, um die vertraglich geschuldeten Stellungnahmen zu den Einwendungen vorzulegen. Die Einwendungsbearbeitung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
- 14.08.2024 170 - Gegenstand der bisherigen Planung war die signaltechnische Planung gemäß der Bestellung / Aufgabenstellung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aufgrund einer Regelwerksänderung diese hinsichtlich der Blockteilung / Blockabschnittslängen zu überarbeiten und umzuplanen. Die signaltechnische Planung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. 207 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Planung der Mitnutzung einer bestehenden Trafostation. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aus technischen Zwängen eine zusätzliche Trafostation zu planen. Die Planung der elektrischen Energieanlagen hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. 217 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Vermessung 50 m bahnlinks und bahnrechts der Liegenschaftsgrenze der Vorhabenträgerin. Im Zuge der fortgeschrittenen Umweltplanung war es aus technischen notwendig, für eine trassenferne Umweltmaßnahme ergänzende Vermessungsleistungen durchzuführen. Die Vermessung und Umweltplanung haben vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
- 13.08.2024 NT216-Durch den Auftragnehmer sind in Planungsbereichen zusätzliche Vermessungsleistungen erforderlich. Mit der hinzukommenden Vermessung der Innenräume ist ein stufenloser Übergang von innen nach außen oder zumindest ein ordnungsgemäßer stufiger Übergang zu gewährleisten. Mit der Ausführung der Vermessung aus der gleichen Hand ist sichergestellt, dass mit gleichen Bezugspunkten gearbeitet wird und die für die Planung erforderlichen Maße aufgenommen werden. Eine separate Vergabe im Wettbewerb würde im fortgeschrittenen Planungsstadium zu erheblichen Verzögerungen führen, was sich auf bereits gebundene Planungsleistungen negativ auswirkt. Der bereits gebundene AN wäre in der Vertragserfüllung, insbesondere bei der derzeit laufenden Planung für den PFA 22 behindert. NT197-Durch den Auftragnehmer sind in Planungsbereichen zusätzliche Vermessungsleistungen erforderlich, welche über das vertraglich geschuldete Maß hinausgehen. Die Vermessung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. dem Kabeltiefbau, Signaltechnik, Energieversorgung sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung/Veremessung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelvermessung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. NT213-Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung einer Straßenplanung in Entwurfstiefe. Aufgrund örtlicher Besonderheiten waren darüber hinausgehende Untersuchungen, Nachweise und Detailplanungen zu führen. Die Straßenplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. NT210-Durch den Auftragnehmer ist eine Fortschreibung des BoVEK-Feinkonzeptes erforderlich, welche über das vertraglich geschuldete Leistungssoll hinausgehen. Grundlage ist eine durch die Standt Bamberg als Kreuzungspartner geforderte geänderte planerische Lösung für 4 Eisenbahnüberführungen, welche die Fortschreibung des BoVEK-Feinkonzeptes nach sich zieht. Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen würde zu Verzögerungen im laufenden Planungsprozess führen. Sie würde auch bedeuten, dass der bereits gebundene Planer bei der Durchführung seines Vertrages behindert wäre.
- 13.08.2024 217 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Vermessung 50 m bahnlinks und bahnrechts der Liegenschaftsgrenze der Vorhabenträgerin. Im Zuge der fortgeschrittenen Umweltplanung war es aus technischen notwendig, für eine trassenferne Umweltmaßnahme ergänzende Vermessungsleistungen durchzuführen. Die Vermessung und Umweltplanung haben vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. 170 - Gegenstand der bisherigen Planung war die signaltechnische Planung gemäß der Bestellung / Aufgabenstellung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aufgrund einer Regelwerksänderung diese hinsichtlich der Blockteilung / Blockabschnittslängen zu überarbeiten und umzuplanen. Die signaltechnische Planung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. 207 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Planung der Mitnutzung einer bestehenden Trafostation. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war aus technischen Zwängen eine zusätzliche Trafostation zu planen. Die Planung der elektrischen Energieanlagen hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte. 198 - Ein Dritter könnte nicht in die vorliegende Planung eingreifen, da diese noch nicht abgenommen und nicht abnahmereif ist und der derzeitige AN einer Veränderung seiner Planung widerspricht. Dem derzeitigen Planer eine Änderung seiner Ergebnisse und einem Dritten die Planung der Einhausung aufzugeben, ist technisch nicht möglich, da Ergänzung und Anpassung bei demselben Objekt ein iterativer Prozess ist, der nur aus einer Hand sinnvoll möglich ausgeführt werden kann. Die Einarbeitung eines Dritten in vorliegende Ergebnisse und die Koordination zweier Planer desselben Objekts wäre ähnlich kostenintensiv wie die Planung selbst. 196 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Antragsunterlage für due Genehmigungsplanung. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung war diese fortzuschreiben und umzuplanen. Die Genehmigungsplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
- 16.04.2024 191 - Gegenstand der bisherigen Planung war die Erstellung der Bauphasplanung der SÜ Kronacher Straße. Aufgrund erweiterter und geänderter Anforderungen war die Bauphasenplanung der SÜ Kronacher Straße fortzuschreiben und zu überarbeiten. Die gewerkeübergreifende Bauphasenplanung hat vielfältige Schnittstellen zu den Planungen der tangierenden Gewerke wie z. B. der Verkehrsanlage, Trassierung, konstruktiven Ingenieurbau sowie der Planung der angrenzenden Bereiche im Planungsraum. Nur durch die Planung aus einer Hand ist eine koordinierte Planung sichergestellt. Eine sep. Vergabe in dem fortgeschrittenen Planungsstadium mit vielfältigen Schnittstellen ist nicht beherrschbar. Eine Parallelplanung untersch. Auftragnehmer würde aufgrund der notwendigen Einarbeitung zur Verzögerungen führen, was zu einer Behinderung des bereits gebundenen Planer zur Folge hätte.
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