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Übernahme_Entsorgung_Verwertung_kommunaler_Abfälle_DLB
Magistrat der Stadt Neu-Isenburg · Neu-Isenburg · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Übernahme, Entsorgung und Verwertung kommunaler Abfälle für den DLB
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Gegenstand ist die Übernahme, Entsorgung und Verwertung kommunaler Abfälle für die Stadt Neu-Isenburg im offenen Verfahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus der Stadt Neu-IsenburgErfüllungsort Neu-Isenburg
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Los 2 Übernahme, Entsorgung und Verwertung kommunaler Abfälle aus der Stadt DreieichErfüllungsort Dreieich
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Los 3 Übernahme und Verwertung von Grünabfall aus der Erfassung von Wertstoff- und Lagerhöfen für den DLBErfüllungsort Neu-Isenburg und Dreieich
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Los 4 Übernahme und Verwertung von Grünabfall vom Kompostplatz DreieichErfüllungsort Dreieich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 403 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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