AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Übernahme_Entsorgung_Verwertung_kommunaler_Abfälle_DLB
Stammdaten
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Neu-Isenburg, Neu-Isenburg
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- Frist (Submission)
- 27.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Übernahme, Entsorgung und Verwertung kommunaler Abfälle für den DLB
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus der Stadt Neu-Isenburg
- Erfüllungsort
- Neu-Isenburg
Los 2 — Übernahme, Entsorgung und Verwertung kommunaler Abfälle aus der Stadt Dreieich
- Erfüllungsort
- Dreieich
Los 3 — Übernahme und Verwertung von Grünabfall aus der Erfassung von Wertstoff- und Lagerhöfen für den DLB
- Erfüllungsort
- Neu-Isenburg und Dreieich
Los 4 — Übernahme und Verwertung von Grünabfall vom Kompostplatz Dreieich
- Erfüllungsort
- Dreieich
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).