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Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales · München · Bayern · Oberste Landesbehörde
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Beschreibung
Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Übersetzung von Texten und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache sowie für die fachliche Beratung zur barrierefreien Kommunikation, insbesondere für Webseiten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 640.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 14.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Die Sprachprofis GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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