Management von wasserwirtschaftlichen Projekten in den Schleswig-Holsteinischen Niederungsgebieten
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel · Schleswig-Holstein
Beschreibung
In den Schleswig-Holsteinischen Niederungen (Gebiete unterhalb 2,5 m Normalhöhennull = 20 % der Landesfläche) müssen sich Wasser- und Landwirtschaft an zahlreiche Herausforderungen anpassen. Hierzu gehören die Auswirkungen des Klimawandels, starke Geländesackungen in entwässerten Moorgebieten und eine sanierungsbedürftige wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund hat das Land zusammen mit einem Projektbeirat in einem mehrjährigen Prozess eine Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100 („Niederungsstrategie“) erarbeitet. Im Dezember 2024 wurde der Handlungsplan zur Niederungsstrategie vom Kabinett beschlossen. Um die Unterhaltungsträger der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur (in der Regel die Wasser- und Bodenverbände (WBV)) bei der Anpassung der Wasserwirtschaft im Sinne der Niederungsstrategie zu unterstützen, wurde bereits 2023 eine neue Förderrichtlinie erlassen. Über diese Richtlinie werden aktuell mehrere Projekte bei WBV gefördert, einzelne weitere Projekte sind in Planung. Die Beantragung neuer Projekte ist jedoch bislang sehr begrenzt. Das MEKUN möchte daher eine übergeordnete Stelle beauftragen, die WBV dabei zu unterstützen, die notwendige Anpassung ihrer wasserwirtschaftlichen Infrastruktur in den Einzugsgebieten der Niederungen anzugehen. Das übergeordnete Ziel ist es, die Umsetzung der Niederungsstrategie zu verbessern.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Gesucht wird eine übergeordnete Stelle zur Unterstützung von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) bei der Anpassung ihrer wasserwirtschaftlichen Infrastruktur in Schleswig-Holsteinischen Niederungsgebieten.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
Preiseinschätzung
Basierend auf 96 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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