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S21, PA 1.7; Bahntechnik / Oberbau (BTO) Los B
DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · Stuttgart · Baden-Württemberg
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Beschreibung
S21, PA 1.7; Bahntechnik / Oberbau (BTO) Los B
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Bahntechnik/Oberbau (Los B) für das Projekt Stuttgart 21.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
69 Veröffentlichungen
- 15.04.2026 AvL0005 Ein weiterer AN für Bauüberwachungsleistungen führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Erstellung der Bauakte. Diese ist aus einer Hand zu übergeben und einheitlich aufzubauen und abzulegen. AvL0207 Bei den Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN stehen. AvL0209 Bei den Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN stehen. AvL0210 Die Leistung betrifft eine Fortschreibung und Anpassung der bereits durch den AN erstellten Planung und steht deshalb in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den vertraglichen Leistungen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Schnittstellenrisiken, Koordinationsaufwand sowie möglichen Inkonsistenzen in der Ausführungsplanung führen. AvL0211 Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen mit unmittelbarem Bezug zu den vertraglichen Leistungen des AN. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN stehen AvL0212 Die geänderten/zusätzlichen Leistungen betreffen unmittelbar vertragliche Leistungen des AN, sind zur Fertigstellung der vertraglichen Leistungen notwendig und müssen daher durch den AN ausgeführt werden. AvL0213 Der AN ist bereits mit dem Einbau der Festen Fahrbahn sowie deren Reinigung im Los B beauftragt. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind. AvL0214 Der AN ist bereits mit dem Einbau der TÜZ Nord- und Südkopf beauftragt. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind. AvL0215 Der AN ist bereits mit dem Einbau der OLSP-Kabel beauftragt. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen.
- 12.03.2026 AvL2005 Ein weiterer AN für Bauüberwachungsleistungen führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Erstellung der Bauakte. Diese ist aus einer Hand zu übergeben und einheitlich aufzubauen und abzulegen. AvL2007 Bei den Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN stehen. AvL2009 Bei den Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN stehen. AvL2010 Die Leistung betrifft eine Fortschreibung und Anpassung der bereits durch den AN erstellten Planung und steht deshalb in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den vertraglichen Leistungen. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Schnittstellenrisiken, Koordinationsaufwand sowie möglichen Inkonsistenzen in der Ausführungsplanung führen. AvL2011 Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen mit unmittelbarem Bezug zu den vertraglichen Leistungen des AN. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN stehen AvL2012 Die geänderten/zusätzlichen Leistungen betreffen unmittelbar vertragliche Leistungen des AN, sind zur Fertigstellung der vertraglichen Leistungen notwendig und müssen daher durch den AN ausgeführt werden.
- 12.02.2026 AvL0077F4: Die Leistung ist eine Voraussetzung für den Kabelzug, welcher bereits beim AN beauftragt ist und steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen. Ohne diese Leistungen können die vertraglichen Leistungen nicht abgeschlossen werden. / AvL0034F2: Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der Leistung beauftragt, die Anordnung weist ihm lediglich die Änderungen an, welche durch die neue EBA-Richtlinie für Tunnel in 2025 in Kraft gesetzt wurden. Diese Leistung steht in einem direkten Zusammenhang zu den vertraglichen Leistungen. / AvL0190: Der AN ist für die Ausführung des Oberleitungsträgerbalkens beauftragt. Somit handelt es sich bei der Leistung um zusätzliche Leistungen, welche im unmittelbaren Bezug zu den bereits beim AN beauftragten Bauleistungen stehen. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen stehen.
- 15.01.2026 AvL0202 Der AN ist bereits mit der Montage von Kabeltrassen in den Technikräumen im Süd- und Nordkopf beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Leistungen können nur vom selben AN erbracht werden AvL0204 Der AN ist bereits mit der Planung und Montage von Kabeltrassen beauftragt. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistungen zwingend erforderlich sind und nur vom selben AN erbracht werden können. AvL0205 Der AN ist bereits mit dem Einbau der neuen Portalwand beauftragt. Bei den vorab genannten Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind.
- 25.11.2025 NT-Nr. 0096, 0099, 0101, 0106, 0107, 0109) Die Leistungen haben einen unmittelbaren Bezug zu den vertraglichen Leistungen des AN, welcher bereits mit dem Kabelzug von Dritten beauftragt ist. Durch Anpassungen in der Ausführungsplanung haben sich Änderungen in der Montage der Kabeltypen ergeben (neue Kabeltypen, geänderte Kabelwege...). Die geänderten und zusätzlichen Leistungen sind zwingend erforderlich, damit der AN seine Leistungen insgesamt fertigstellen kann. Da die einzelnen Kabel gebündelt gezogen werden, können diese nur durch einen AN sinnvoll ausgeführt werden AvL0174) Die zusätzlichen Leistungen betreffen unmittelbar die bereits beim AN vertraglich gebundenen Leistungen und können daher nur von diesem erbracht werden. AvL0197 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges AvL0198 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung. AvL0199 Der AN ist bereits mit der Planung und Montage von Kabeln beauftragt. Da diese Leistungen einen unmittelbaren Zusammenhang zu den vertraglichen Leistungen haben und für die Gesamtfunktionalität notwendig sind, sind diese Kabel durch den AN zu verlegen, anzuschließen und zu messen. AvL0200 Der AN ist bereits mit der Planung und Ausführung der 50 Hz-Anlagen (u.a. Unterverteiler) im Südkopf und im Nordkopf beauftragt. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche Leistung mit unmittelbarem Bezug zu den vom AN geschuldeten Leistungen, die für die Fertigstellung der Leistung zwingend erforderlich sind. AvL0201 Die für den Werkerfolg erforderlichen geänderten/zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem Bezug zu den Vertragsleistungen des Auftragnehmers und können daher nur von diesem erbracht werden
- 16.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 15.09.2025 AvL 0033F1 Bei den anordnungsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die notwendig sind, um die Umsetzung der Leistungen aus dem Hauptvertrag nicht zu gefährden. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Sachzusammenhang mit den vom AN geschuldeten Leistungen besteht AvL0193 Die Leistungen hinsichtlich der Befahrbarkeitsplatten sind bereits im Vertrag des AN enthalten. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder geboten noch zweckmäßig, da diese zsl. Leistungen in einem unmittelbarer Bezug zu der beauftragen Vertragsleistung des AN stehen. AvL0194 Der AN ist bereits mit der Baustromversorgung beauftragt. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche/geänderte Leistungen, die in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN stehen. AvL0195 Der Auftragnehmer ist vor Ort eingerichtet und bereits mit der Räumung der C2.2-Fläche beauftragt. Die Leistungserbringung durch einen Dritten würde zu einer Doppelmobilisierung, zusätzlichen Einweisungen und einen erhöhten Koordinationsaufwand führen und steht außer Verhältnis zum Leistungsumfang. AvL0196 Die Leistungen haben einen unmittelbaren Bezug zu den vertraglichen Leistungen, da die Modellverfeinerung und die Messungen auf den Leistungen des AN aufbauen (Herstellung, Monitoring und Kalibrierung des Masse-Feder-Systems). Bei einer Drittausführung wäre die Durchgängigkeit des Modells bzw. der Messungen und damit die Vergleichbarkeit gefährdet.
- 03.09.2025 AvL0180 Der AN ist bereits mit der Ausführung der Beschichtung am OLA-Trägerbalken beauftragt. Somit handelt es sich bei der Leistung um zusätzliche Leistungen, welche im unmittelbaren Bezug zu den bereits beim AN beauftragten Bauleistungen stehen. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen stehen und für eine fachgerechte Fertigstellung unerlässig sind AvL0186 Bei den gegenständlichen Leistungen handelt es sich um geänderte Leistungen im Rahmen der Planung, Herstellung und Montage des Handlaufes im Bereich der Bahnhofshalle. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder geboten noch zweckmäßig, da ein unmittelbarer Bezug sowie untrennbarer Sachzusammenhang zu der beauftragen Vertragsleistung des AN besteht. AvL0187 Bei den gegenständlichen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen im Rahmen der Planung der Energieversorgung. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder geboten noch zweckmäßig, da ein unmittelbarer Bezug sowie untrennbarer Sachzusammenhang zu der beauftragen Vertragsleistung des AN besteht AvL0188 Die Montage der Schutzrohre steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem vom AN vertraglich gebundenen Kabelzug und muss synchron mit diesem ausgeführt werden. Zudem sind die Brandschottungen Leistung des AN; eine Drittausführung würde eine zusätzliche Schnittstelle zum AN schaffen und eine enge Abstimmung erfordern. AvL0189 Die Montage der Schutzrohre steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem vom AN auszuführenden Kabelzug und ist synchron mit diesem auszuführen. Zudem sind auch die Brandschottungen Leistung des AN. Eine Drittausführung würde eine zusätzliche Schnittstelle mit zsl. Abstimmungsbedarf schaffen AvL0191 Das Umlagern der Kabeltrommeln des AN steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem vertraglich auszuführendem Kabelzug des AN, deshalb ist eine Vergabe an einen Dritten nicht geboten
- 21.08.2025 Auch in TED EU publiziert
- 20.08.2025 AvL 0184 Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen betreffen unmittelbar Vertragsleistungen und können daher nur vom selben Auftragnehmer erbracht werden. AvL 0185 Der AN ist bereits mit dem Einbau der Befahrbarkeit beauftragt. Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche/geänderte Leistungen, die für die Fertigstellung der vertraglichen Leistung zwingend erforderlich sind. Auch stehen die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des AN
- 06.08.2025 NT85 Der AN ist bereits mit der Lieferung, Montage und der Herstellung der gesamten Energieversorgung im Südkopf beauftragt. Die Energieversorgung des Südkopfes muss als ein Gesamtsystem umgesetzt werden. Die zusätzlichen Unterverteiler stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen und sind notwendig, damit die Energieversorgung des Südkopfes gewährleistet werden kann. AvL0179 Bei der o.g. Leistung handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die für die Fertigstellung der vertraglichen Leistung zwingend erforderlich ist und in einem untrennbaren Zusammenhang mit dieser steht AvL0182 Die Planung und Ausführung der Randwegsauslässe sowie der Kabelzug sind bereits vertragliche Leistungen des Auftragnehmers. Da die zusätzlichen Leistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den vertraglichen Leistungen stehen, können diese nur durch den selben Auftragnehmer ausgeführt werden.
- 09.07.2025 AvL178 - Der AN ist bereits mit dem Einbau der Befahrbarkeitsplatten beauftragt. Bei den o.g. Leistungen handelt es sich um eine zusätzliche/geänderte Leistung, die für die Fertigstellung der vertraglichen Leistung zwingend erforderlich sind. AvL 0181 - Das provisorisch gemuffte Kabel wurde bereits vollständig durch den AN gezogen, auch die Dokumentation stammt vom AN. Daher kann der Austausch des Kabelsegmentes ebenfalls nur durch den AN erfolgen.
- 19.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 18.06.2025 AvL 0177 Der AN ist bereits mit der Ausführung des Trägerbalkens beauftragt. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist weder zweckmäßig noch geboten, da die diesbezüglichen Leistungen in einem untrennbaren Sachzusammenhang zu den vertraglich geschuldeten Leistungen stehen und für die Fertigstellung dieser erforderlich sind. NT-Nr. 96, 99, 101 Der AN ist bereits mit der Planung und der Ausführung des Kabelzugs beauftragt. Die zsl. Leistungen sind zwingend notwendig, damit der AN seine bereits vertraglich fixierten Leistungen erbringen kann. Die zsl. zu erbringenden Leistungen stehen deshalb in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den vertraglichen Leistungen
- 16.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 13.06.2025 AvL0176 Die Materialien, welche durch den AN im Nordkopf beräumt werden müssen, sind Materialien des AN, welche er für seine vertragliche Leistungserbringung benötigt. Aus diesem Grund kann die Beräumung nur durch den AN durchgeführt werden.
- 03.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 02.06.2025 AvL 0175 - Die zusätzlichen Messungen sind zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion der Kabel zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dieser die Kabel verlegt hat und über alle trassenspezifischen Informationen verfügt.
- 26.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 23.05.2025 AvL 0168 Der AN ist bereits mit dem Kabelzug beauftragt. Bei den zsl. Leistungen handelt es sich um Leistungen, die für die Fertigstellung der vertraglichen Leistung zwingend erforderlich sind und mit den vertraglichen Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang stehen AvL 0174 Der AN ist bereits mit der Planung und der Ausführung des Kabelzugs beauftragt. Die zsl. Leistungen sind zwingend notwendig, damit der AN seine bereits vertraglich fixierten Leistungen erbringen kann. Die zsl. zu erbringenden Leistungen stehen deshalb in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den vertraglichen Leistungen
- 14.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 13.05.2025 AvL 0173 - Da die Fertigung der Türen bereits beim Auftragnehmer beauftragt ist, können die Änderungen der Anforderungen für die Türen auch nur durch diesen umgesetzt werden.
- 29.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 28.04.2025 AvL 0172 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges.
- 16.04.2025 AvL 0077-F3, AvL 0169 und AvL 0170 - Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges.
- 18.03.2025 AvL 0155F1 - Planungsfortschreibung. AvL 0158 - Dadurch, dass der Umbau der Rettungszufahrt Nord durch den AN durchführt wird, können Behinderungen bei der Materialandienung und Verzögerungen in der Terminkette mit einhergehenden Zusatzkosten verhindert werden. AvL 0163 - Zusätzliche Leistungen für den Kabelzug im Trogwandhohlraum. AvL 0167 - Die Leistungen sind notwendig, damit der Kabelzug abgeschlossen werden kann.
- 18.02.2025 NT 0083 - Lieferung und Installation von notwendigen Komponenten für die Tunnelnotrufsäulen (TNS) + Installation zsl. TNS.
- 13.02.2025 AvL0163: Rückbau, Zwischenlagerung und Sicherung sowie späterer Wiedereinbau von Lüftungskomponenten im Technikraum 1
- 27.01.2025 AvL 0164 - Als Voraussetzung für die nächste Bauphase zusätzlich erforderliche Bauzwischenreinigung im Tunnel Südkopf.
- 20.01.2025 Auch in TED EU publiziert
- 17.01.2025 AvL 0157 - Zusätzliche Leistungen für Bestandsbauwerk Portal Wagenburg. AvL 0162 - Zusätzliche Leistungen für temporären bauzeitlichen Verschluss Schleusenwand.
- 15.01.2025 Auch in TED EU publiziert
- 14.01.2025 AvL 0154 - Zusätzlich erforderliche Leistungen, um Dauerhaftigkeit des Doppelboden-Systems sicherzustellen. AvL 0155 - Planungsfortschreibung. AvL 0156 - Die Gleisvermarkungspunkte müssen in Folge der weiteren Arbeiten auf die Bahnsteigkante übertragen werden, um dem AG nach Abschluss der Arbeiten die endgültigen Messpunkte übergeben zu können. AvL 0160 - Planungsfortschreibung.
- 10.01.2025 Auch in TED EU publiziert
- 09.01.2025 NT 0074 - Planungsfortschreibung.
- 02.01.2025 AvL 0151 - Wasserhaltung im Grenzbereich des Los B. AvL 0152 - Verschließen Aussparung Randweg als Vorbereitung für den Kabelzug. AvL 0153 - zusätzliche Transportleistung zur Sicherstellung Baufreiheit.
- 04.11.2024 Auch in TED EU publiziert
- 31.10.2024 AvL 0146 - Ein geänderter Leistungsbedarf einzelner Verbraucher führt zur Anpassungen des Gesamtsystems Energieversorgung Nordkopf. AvL 0150 - Zusätzliche Leistungen für Ausführung OLA-Trägerbalken.
- 22.10.2024 AvL 0149 - Kabelschutzschläuche anstelle von Mehrfachrohrteilern.
- 16.10.2024 AvL 0144 - Planung und Ausführung von Gleisquerungen im Nordkopf.
- 08.10.2024 Auch in TED EU publiziert
- 07.10.2024 AvL 0139 - Lieferung und Montage einer Steigleiter mit Steighilfe im Technikraum 1. AvL0148 - Berücksichtigung von Drittgewerken in der Kabelverlegeplanung..
- 10.09.2024 Auch in TED EU publiziert
- 09.09.2024 AvL 0145 - Herstellung von Zuwegungen zu Technikräumen im Nordkopf (inkl. Umbau der prov. Belüftung sowie Rückbau bereits vor Ort vorhandener Provisorien).
- 13.08.2024 AvL 0141 - Geänderte/zusätzliche Leistungen bei Kabeltrassen im Süd- und Nordkopf. AvL 0143 - Planung und Herstellung von zusätzlichen Kabelwegen. AvL 0077-F2 - Herstellung zusätzlicher Kabelleerrohre in den Randwegen. aktuell
- 18.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- 17.07.2024 AvL0140 Anpassung der Technikraumtüren im Südkopf sowie Installation einer Bautür AvL0142 Sicherstellung der Zuwegung zum Baufeld auch für Dritte
- 26.06.2024 Auch in TED EU publiziert
- 25.06.2024 AvL 0136 - Herstellung Aufbeton Löschwasserzentrale in Nord- und Südkopf.
- 10.06.2024 AvL 0132 - Herstellung temporäre Befahrbarkeit zwischen Nordkopf und Bahnhofshalle.
- 29.05.2024 AvL 0138 - Transportleistungen für Dritte auf den Bahnanlagen des Los B
- 29.05.2024 NT 0061 - Zsl. Beräumung eines Bereiches im Baufeld
- 29.05.2024 AvL 0077F1 - Geänderte/zusätzliche Leistungen für Kabelführung im Bereich der Randweg
- 29.05.2024 AvL 0061 - Nr. 1 - Zsl. Beräumung eines Bereiches im Baufeld
- 29.05.2024 AvL 0061 - Nr. 2 - Anpassung der Rampe für Logistiktransporte ins Baufeld
- 29.05.2024 AvL 0125 - Werk- und Montageplanung OLA-Trägerbalken
- 29.05.2024 AvL 0127 - Änderung der Angaben zur Kabelbeschriftung
- 29.05.2024 AvL 0112 - Herstellen zusätzlicher Durchbrüche und Kernbohrungen
- 29.05.2024 AvL 0128 - Zusätzliche Vermessungsleistungen für Einbau Schallabsorber
- 29.05.2024 AvL 0124 - Baulogistik Weiche W109
- 29.05.2024 AvL 0131 - Zusätzliche/geänderte Leistungen für Doppelboden im Bereich von Schaltanlagen (Südkopf)
- 29.05.2024 AvL 0130 - Planung, Lieferung und Montage von zusätzlichen/provisorischen Doppelböden
- 29.05.2024 AvL 0135 - Montage von Kabeltrassen in den Technikräumen und Fluren des Nordkopfes
- 29.05.2024 NT 0060 - Zusätzliche Leistungen (Verschiebung Losgrenze) für die Feste Fahrbahn im Bereich Südkopf
- 29.05.2024 AvL 0133 - Zusätzliche Leistungen für Musteraufbau OLA-Trägerbalkel
- 29.05.2024 AvL 0126 - Zur Erfüllung der Anforderungen an die Dauerhaftigkeit aufgrund der Umgebungsbedingungen zusätzlich erforderlicher Korrosionsschutz
- 29.05.2024 NT 0032 - Zsl. Planungsleistungen in Zusammenhang mit Befahrbarkeit
- 29.05.2024 AvL 0134 - Zusätzliche Leistungen für OLA-Trägerbalkel
- 22.05.2024 AvL0123 - Erfassung des Bestandes entsprechend Bauausführung in Bestandsplänen
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 62.307.098 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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