Frist abgelaufen Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.07.2026

Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist der Umschlag und die Verwertung der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Papier, Pappe und Kartonage (PPK) ab dem 01.07.2026. Die Leistung ist unterteilt in zwei Lose: Los 1 Umschlag Los 2 Transport bis zur Verwertungsanlage und ordnungsgemäße Verwertung des vom AN Los 1 übergebenen PPK. Die erwartete Sammelmenge für PPK beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 16.000 Mg/a.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Gegenstand ist der Umschlag und die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab 01.07.2026 mit einer geschätzten Sammelmenge von ca. 16.000 Mg/a.

Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt (Los 1: Umschlag; Los 2: Transport und ordnungsgemäße Verwertung). Bieter müssen Fachkompetenz in der PPK-Verwertung, Betriebsgenehmigungen für Umschlag- und Verwertungsanlagen sowie Nachweise über Kapazitäten und Referenzen in der Abfallwirtschaft erbringen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Zuschlag im Los 1 erfolgt auf Basis eines Bewertungspreises sowie ggf. einem Transportfaktor (Transportkosten). - Bewertungspreis: Im Angebotsschreiben werden Nettopreise pro Mg für sechs Mengenkorridore abgefragt. Jedem Mengenkorridor wird ein Gewichtungsfaktor zugeordnet, der sich aus einer Wahrscheinlichkeitsprognose für den Eintritt dieses Mengenkorridors ergibt. Die angebotenen Preise werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die gewichteten Preise addiert. Die Summe daraus ergibt den Bewertungspreis. - Transportfaktor/-kosten: Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist je nach Lage der Umschlagsanlage ein Transportfaktor hinzuzurechnen. Der Transportfaktor fällt an, wenn sich die Anlage mehr als 5 km vom Kreismittelpunkt befindet. Die Entfernung wird in Straßenkilometern berechnet. Für die Ermittlung des Transportfaktors wird die Entfernung der Anlage vom Kreismittelpunkt ermittelt und hiervon 5 km abgezogen. Die verbleibenden Entfernungskilometer werden mit einem Tonnenkilometerpreis in Höhe von 0,30 Euro multipliziert. Das Angebot mit der niedrigsten Summe der beiden Positionen ist das wirtschaftlichste Angebot. Der Bieter Los 1 hat die Strecke in prüffähiger Form zu dokumentieren. Hierzu ist ein Ausdruck der Strecke im Routenplaner von Google Maps inkl. Dokumentation der Entfernung dem Angebot beizufügen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Beschreibung: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von zumindest allen weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1a).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Beschreibung: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von zumindest allen weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular F1b).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formulare F2a und F3a oder vergleichbare Nachweise). Auch Transporteure oder andere Dienstleister, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8a Los1 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen, verpflichtende Benennung hinsichtlich der Leistung der Verwertung (Formulare F2b und F3b oder vergleichbare Nachweise). Soweit der Bieter nicht selbst über eine Verwertungsanlage verfügt, ist auch die Verwertungsanlage (bzw. deren Betreiber) Unterauftragnehmer im vorbezeichneten Sinne. Auch Transporteure oder andere Dienstleister, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Durch die Erklärungen in Formular F 6 und Formular F 8b Los 2 werden die hierzu notwendigen Nachweise erbracht. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer und bei Eignungsleihe, § 47 Abs. 1 VgV (Formular F8a Los1). Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8a Los1 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    ******************************************************************************************************************* HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmer/Unterauftragnehmer und bei Eignungsleihe, § 47 Abs. 1 VgV (Formular F8b Los 2). Ein Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1, Abs. 4 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird (vgl. Formular F8b Los 2 oder gleichwertige Erklärungen). Der Bieter hat ein Unternehmen, das die Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kapitel I Abs. 7.10.1. nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen. Wenn ein Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, haben sich der Bieter und diese Unternehmen zu verpflichten, gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen- /Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular 11). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular 11). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Referenzangaben (Formular F 9a - Los 1) über vergleichbare erbrachte Leistungen zum Umschlag von PPK (keine Einschränkung auf kommunale Auftraggeber) nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss - mit ähnlichem Volumen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage (mindestens jedoch 50 % der jährlichen Tonnage = 8.000 Mg/a) - die über mindestens ein Jahr erbracht worden sind zu einer erbrachten Leistung, die nach ihrer Art mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist. Mindestanforderung ist die Auflistungen von mindestens zwei Referenzen, die sich auf den Umschlag von PPK beziehen und jeweils die o.a. Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten zehn Jahre zugelassen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum Unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen behält sich die Vergabestelle vor, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8a Los 1 oder gleichwertige Erklärungen).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Referenzangaben (Formular F 9b -Los 2) über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zur ausgeschriebenen Verwertung von PPK nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss - mit ähnlichem Volumen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage (mindestens jedoch 50 % der jährlichen Tonnage = 8.000 Mg/a) - die über mindestens drei Jahre erbracht worden sind zu einer erbrachten Leistung, die nach ihrer Art mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist. Mindestanforderung ist die Auflistungen von mindestens drei Referenzen, die sich auf die Verwertung von PPK beziehen und jeweils die o.a. Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der in der Abfallwirtschaft typischerweise langlaufender Verträge werden Referenzen der letzten zehn Jahre zugelassen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners / der Ansprechstelle (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges (inkl. Nennung der Auftragsmenge in Mg/a) • Auftragssumme (netto) pro Jahr • Ausführungszeitraum. Unabhängig von der Vorlage von Auftraggeberbestätigungen behält sich die Vergabestelle vor, die Referenzangaben und die Zufriedenheit mit der Durchführung der Leistungen durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern/Ansprechpartnern zu überprüfen. Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8b Los 2 oder gleichwertige Erklärungen).

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Eigenerklärung (Formular F13) über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Angaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung; Angaben zu der/n Umschlagsanlage(n) (Formular F 12a Los 1) mit folgenden Angaben: • Lage und Standort • Name des Betreibers • Zeitpunkt der Inbetriebnahme • Gesamtkapazität der Anlage.

  • Qualitätsmanagement

    Angaben zum Entsorgungskonzept: • dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit); • den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung; Angaben zu der/n Umschlagsanlage(n) (Formular F 12b Los 2) mit folgenden Angaben: • Lage und Standort • Name des Betreibers • Angaben zur Entsorgungstechnik • Nachweis über Einstufung als Entsorgungsanlage • Zeitpunkt der Inbetriebnahme • Gesamtkapazität der Entsorgungsanlage.

Weitere Anforderungen

  • Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebenen Umschlag von PPK oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises (Formular F10a). Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8a Los1) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.

  • Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von PPK oder Vorlage eines gleichwertigen Nachweises oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder –stellen. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden. Alternativ kann ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen. Falls der Anlagenbetreiber nicht bereit ist, die Betriebsgenehmigung vorzulegen, reicht alternativ die Angabe, ob eine Betriebsgenehmigung vorliegt sowie die schriftliche Bestätigung der Bereitschaft des Anlagenbetreibers zur Verwertung der PPK (Formular F10b). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung (vgl. Formular F8b Los 2) sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) AHE GmbH · Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH
    Zuschlagswert 4.011.264 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 403 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 380.581 €
Median 880.000 €
Oberes Quartil 2.759.304 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm

vergabestelle@en-kreis.de
0233693 2004 - 2008

Stammdaten
Angebotsfrist 31.03.2026, 08:15 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 10.ZV.26.003 D
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Ennepe-Ruhr-Kreis
Standort Schwelm, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 01.03.2026
CPV-Codes (2) 90500000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
90514000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort 58332
Laufzeit 3 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 61 Tage
Frist für Rückfragen 20.03.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 6.0

Historischer Durchschnitt aus 294.840 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.415 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ennepe-Ruhr-Kreis. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →