AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6ac814fe-43c8-4441-9afa-0df812fbf8ff/

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage (PPK) aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.07.2026

Notice-ID: 6ac814fe-43c8-4441-9afa-0df812fbf8ff · Procedure-ID: ea8e86c9-f6ac-4ea8-9141-b89f0f0a6c82

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Stammdaten

Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm
Veröffentlicht
01.03.2026
Frist (Submission)
31.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist der Umschlag und die Verwertung der dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Papier, Pappe und Kartonage (PPK) ab dem 01.07.2026. Die Leistung ist unterteilt in zwei Lose: Los 1 Umschlag Los 2 Transport bis zur Verwertungsanlage und ordnungsgemäße Verwertung des vom AN Los 1 übergebenen PPK. Die erwartete Sammelmenge für PPK beträgt nach Schätzung des Auftraggebers ca. 16.000 Mg/a.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Beginn
01.07.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).