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Beschaffung von Mietlizenzen für eine Event Streaming Plattform
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung von Mietlizenzen für eine Event Streaming Plattform🏆 SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: SVA System Vertrieb Alexander GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von Lizenzen für den Aufbau einer Event Streaming Plattform in der Hybrid Cloud der Deutschen Bundesbank (BBk). Die Lösung soll in der Public Cloud der BBk auf Basis von Microsoft Azure und in der Private Cloud der BBk (eigenes Rechenzentrum) aufgebaut und betrieben werden. Die Lösung zeichnet sich unter anderem durch die Synchronisation ausgewählter Topics aus, die es ermöglicht den Zugriff auf die Event Streaming Plattform auch bei einer auf die Hybrid Cloud verteilten IT-Landschaft immer lokal innerhalb der eigenen Cloud-Umgebung umzusetzen. Die eingesetzte Lösung muss zwecks Kompatibilität und Reduzierung der Vendor Lock-In Risiken auf den offenen Standard Apache Kafka basieren.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert🧾 Zuschlagskriterien
Die Angebotsfrist wurde verlängert, aufgrund einiger falscher Angaben im Drop Down Menü der Bewertungsmatrix (keine zusätzlichen Informationen, keine wesentliche Änderung!) ALT: 16.12.2025, 11:00 Uhr NEU: 18.12.2025, 11:00 Uhr
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der angebotenen Leistung 60 %Qualität
Gemäß B1_Leistungsbeschreibung_25-2000059081 gemessen an der Summe aus der Erfüllung der Bewertungskriterien laut C7_Anlage_3_Bewertungsmatrix_25-2000059081 Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen (gemäß Bewertungsmatrix). Ausschlusskriterien (A-Kriterien) stellen zwingende Anforderungen dar, die erfüllt sein müssen (Mindestanforderungen). Wird auch nur ein A-Kriterium nicht erfüllt, so wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Bewertungskriterien (B-Kriterien) stellen SOLL-Anforderungen dar, die nicht zwingend erfüllt werden müssen. Sie werden gewichtet und im Rahmen der Angebotsbewertung mit Bewertungspunkten versehen. Aus der Multiplikation der Punkte mit den Gewichtungsfaktoren ergeben sich die Leistungspunkte. Um ein entsprechendes Leistungsniveau zu erreichen, müssen mindestens 40% der max. erreichbaren Punkte erzielt werden, damit das Angebot weiter im Verfahren berücksichtigt wird. Bewertung der B-Kriterien: max. Punktzahl = 440 Punkte Wird jeweils die maximale Punktzahl bzw. der maximale prozentuale Zielerreichungsgrad erreicht, entspricht dies einem Gesamterfüllungsgrad des Zuschlagskriteriums Qualität der angebotenen Dienstleistung von 100%. In der Gesamtbewertung entspricht dies einem Erfüllungsgrad von 60 % Qualität. Hinsichtlich der B-Kriterien gibt es die Mindestanforderung, dass mindestens 40% der gesamten Leistungspunkte (= mindestens 176 Punkte vom maximal 440 zu erreichenden Punkten) erzielt werden müssen (vgl. Bewertungsmatrix).
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Bewertung des Angebotsvergleichspreises 40 %Preis
Bei der Bewertung des Preises erhält das günstigste Angebot den maximal zu vergebenem Anteil von 40 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis werden ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wird die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/40tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wird vom maximal zu vergebenden Anteil (40 %) abgezogen und mindert damit die Bewertung für den Preis. Angebote, deren Angebotsvergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhalten für den Preis 0 %.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 103 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SVA System Vertrieb Alexander GmbH1 Veröffentlichung
- 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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