Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Gesundheitswesen & Medizintechnik ⚠ Direktvergabe
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

BD FACSDiscover S8 Zellanalyse- und Zellsortiersystem mit BD CellView Image und BD SpectralFX Technologie

Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden) · Dresden · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Beschreibung

Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung des BD FACSDiscover S8 Zellanalyse- und Zellsortiersystems mit BD CellView Image und BD SpectralFX Technologie.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschaffung eines BD FACSDiscover S8 Zellanalyse- und Zellsortiersystems mit spezifischen Technologien (BD CellView Image, BD SpectralFX).

Es handelt sich um eine Lieferung (supplies) im Rahmen eines nichtoffenen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die Technische Universität Dresden sucht nach einem spezialisierten System für die Zellanalyse und -sortierung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Leistung aufgrund der unter Punkt "Begründung der Direktvergabe" dargestellten Gründe nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem in dieser Bekanntmachung benannten Unternehmen abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht vor Ablauf dieser Wartefrist. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Absatz 1 Nr. 2 tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen den beabsichtigten Vertragsschluss / die Auftragserteilung wendet, muss insofern innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 23.05.2025)).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    Geschätzter Wert 659.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 27.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Becton Dickinson GmbH
    Zuschlagswert 659.000 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.190 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 200.209 €
Median 299.160 €
Oberes Quartil 492.420 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 02.06.2025
Was ist eine VEAT-Notice? →
659.000 €
Geschätzter Wert
ca. 75 % über Branchen-Median

Vergabenummer VGS # 10/2025
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 23.05.2025
CPV-Code 38000000
Labor-, optische und Präzisionsgeräte (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden
Laufzeit 1 Jahr

Bieter (1)
Becton Dickinson GmbH · Heidelberg

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CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 2.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 46.262 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.980 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

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