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Geotechnische Baugrunduntersuchung für die Straßenbahnlinie 105 in Essen / Oberhausen
STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH · Oberhausen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Beschreibung
Die Stadt Oberhausen und die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (im Folgenden: STOAG) beabsichtigen, eine Straßenbahnverbindung zwischen Essen und Oberhausen herzustellen. Hierzu soll die Straßenbahnlinie 105 verlängert werden, die derzeit von Essen-Rellinghausen durch die Essener Innenstadt bis zur Endhaltestelle Essen-Unterstraße nahe der Grenze zu Oberhausen verläuft. Zu diesen Zwecken beabsichtigt die STOAG, Leistungen zur geotechnischen Baugrunduntersuchung für die Straßenbahnlinie 105 zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von geotechnischen Baugrunduntersuchungen für die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 105 zwischen Essen und Oberhausen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Der Nachprüfungsantrag ist innerhalb dieser Frist bei der unter Ziffer 8.1 ORG-0002 genannten Überprüfungsstelle einzureichen. Der Auftraggeber wird den Vertrag erst nach Ablauf dieser Frist abschließen. Liegen die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 S. 1 und 2 GWB vollständig vor, können nicht berücksichtigte Unternehmen nach Ablauf der Frist die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages nicht geltend machen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 23.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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