AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/6d472593-7964-493f-8d57-c7af8111dce4) · Abgerufen am 03.09.2026 07:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d472593-7964-493f-8d57-c7af8111dce4/

Vulnerabilitätsprüfung und Psychosozialer Dienst - AfA Rheinland-Pfalz

Notice-ID: 6d472593-7964-493f-8d57-c7af8111dce4 · Procedure-ID: 7b453b13-8a87-4e6b-9ef3-8741fe2517f6

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85320000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
13.739.440 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL), hat im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB - die Einrichtung eines psychosozialen Dienstes sowie ergänzend an den Erstaufnahmestandorten in RLP die Einrichtung eines Fachbereichs Vulnerabilitätsprüfung ausgeschrieben.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
European Homecare GmbH
Vertragsabschluss
07.05.2026
Angebotsspanne
5.176.903 – 7.828.740 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).