AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Optimierung der Leerwohnungssanierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
- Frist (Submission)
- 23.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45311200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (nachfolgend WBM) beabsichtigt die Optimierung der Leerwohnungssanierung. Die Optimierung des bisherigen Modells sieht dabei einen neu strukturierten Leistungskatalog vor, der sowohl die WBM als Auftraggeber, aber auch die Auftragnehmer von prozesshemmender detaillierter Massenerfassung befreien (Pauschalierung, Abruf von Maßnahmenpaketen). Daneben wird der Gesamtprozess im ausgeschriebenen/auszuschreibenden Vertrag von Maßnahmenfestlegung bis Abnahme neu fixiert und zur Reduzierung der Leerstandsdauer optimiert. U.a. werden erste Begehungen zur Maßnahmenfestlegung bereits im vermieteten (Vormieter) Zustand, gemeinsam mit einem Ansprechpartner der mit dieser Vergabe zu bindenden Auftragnehmern, angesetzt. Geplant ist die Bindung von mindestens 2, maximal 3 Auftragnehmern, die als Generalunternehmer (GU) sämtliche Teilleistungen für die Fertigstellung der abgerufenen Maßnahmenpakete in Eigen- und/oder Fremdleistung termingerecht erbringen. Die Auftragnehmer werden für jeweils ein bis zwei der drei regional getrennten Lose gebunden. Der Losbestand umfasst je nach Los zwischen 10.500 und 12.000 Wohneinheiten, mit einem starken Fokus auf 2- und 3-Zimmer-Wohnungen (jeweils über 30% Anteil in allen Losen).
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2024
- Ende
- 31.08.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 69 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.06.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.