AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 06:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/6d65062c-be3e-4a67-83a6-afa6d148ace2/

VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, Güterzugstrecke 5955 inkl. Güterzugtunnel Fürth

Notice-ID: 6d65062c-be3e-4a67-83a6-afa6d148ace2

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Stammdaten

Auftraggeber
FE.EI - Beschaffung Infrastruktur, Berlin
Veröffentlicht
02.04.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45221240 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Güterzugstrecke ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) 8 (München-Berlin). Diese Verbindung bildet einen Teil des transeuropäischen Verkehrskorridors Skandinavien-Mittelmeer (TENV, Scan-Med). Die Güterzugstrecke soll im Bereich des Knotens Nürnberg-Fürth-Erlangen eine Direktverbindung zwischen Nürnberg Rangierbahnhof und der viergleisigen Ausbaustrecke (ABS) Erlangen-Strullendorf-Bamberg schaffen. Die zweigleisige Güterzugstrecke von Nürnberg Rangierbahnhof – Eltersdorf ist rund 15 km lang. Beginnend mit dem 4-gleisigen Ausbau der Bestandstrecke 5950 und taucht im Bereich des Bahnhof Nürnberg Großmarkt in einen Tunnel ab. Der 7,5 km lange Tunnel unterfährt Stadtteile Nürnbergs und verläuft im Stadtgebiet Fürth unter der Trasse der Bundesautobahn A73. Ab dem Tunnelende in Fürth-Kronach wird die Trasse eng mit der bestehenden BAB A73 gebündelt und mündet bei Eltersdorf in die bestehenden Gleisanlagen.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).