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ITDZ Berlin: Rahmenvereinbarung Netzwerksicherheitsprodukte Palo Alto
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Hardware, Software, Maintenance-/Supportleistungen sowie Professional Services aus dem Produkt- und Leistungsportfolio von Palo Alto Networks einschließlich ergänzender Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen durch den Auftragnehmer.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung von Palo Alto Networks Netzwerksicherheitsprodukten (Hardware, Software, Wartung, Support, Professional Services) durch das ITDZ Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
reine Preiswertung (niedrigster Preis erhält Zuschlag)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
2.2 Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von 1.500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 20.000.000 Euro für den Vertrag und Jahr (Rahmenvertrag und Einzelabrufe). Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen. Mindestanforderung: Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von 1.500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 20.000.000 Euro für den Vertrag und Jahr bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall. *T Legende (Erklärungen und Nachweise sind beizubringen von): *T = Teilnehmer: Bieter, generalauftragnehmender Bieter, bei Bietergemeinschaften von einem Mitglied der Bietergemeinschaft
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos. *B, *U, *E Legende (Erklärungen und Nachweise sind beizubringen von): *B = Bieter: einzeln auftretender Bieter, generalauftragnehmender Bieter, bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, *U = Unterauftragnehmer: Dritte, die Teile des Auftrags auf dem Wege der Unterauftragsvergabe für einen einzelnen Bieter, generalauftragnehmenden Bieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft übernehmen, (Hinweis: Keine Unterauftragnehmer sind, wenn diese dem einzelnen oder generalauftragnehmenden Bieter oder der Bietergemeinschaft nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit diese die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken können.), *E = Eignungsleiher: Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter, hinsichtlich der geforderten wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit durch einen einzeln auftretenden Bieter, den generalauftragnehmenden Bieter oder bei Bietergemeinschaften von Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
3.3 Darstellung eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystem hinsichtlich Strukturen, Abläufe und Prozesse (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Unternehmen etablierten Qualitätsmanagementsystem. Mindestanforderung: Hinreichend beschriebenes unternehmensbezogene Qualitätsmanagementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z. B. nach ISO 9000 ff.). Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang: Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich die erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird. *B, *U, *E Legende (Erklärungen und Nachweise sind beizubringen von): *B = Bieter: einzeln auftretender Bieter, generalauftragnehmender Bieter, bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, *U = Unterauftragnehmer: Dritte, die Teile des Auftrags auf dem Wege der Unterauftragsvergabe für einen einzelnen Bieter, generalauftragnehmenden Bieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft übernehmen, (Hinweis: Keine Unterauftragnehmer sind, wenn diese dem einzelnen oder generalauftragnehmenden Bieter oder der Bietergemeinschaft nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit diese die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken können.), *E = Eignungsleiher: Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter, hinsichtlich der geforderten wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit durch einen einzeln auftretenden Bieter, den generalauftragnehmenden Bieter oder bei Bietergemeinschaften von Mitgliedern der Bietergemeinschaft
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
3.4 Nachweis von Qualifikation (Zertifizierung) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden (MA) für folgende Positionen/Rollen: a) Berater (B); mind. 1 MA b) Systemingenieur (SI); mind. 3 MA c) Systemtechniker (ST); mind. 5 MA Die Mehrfachnennung von geeigneten Mitarbeitenden in mehrerern Positionen/Rollen ist nicht möglich. Mindestanforderung: Zu a) mind. 1 MA mit folgenden Anforderungen: • auf die Komponenten des Herstellers Palo Alto geschulte Fachkraft mit entsprechender Hersteller-Zertifizierung, mindestens auf dem Level Specialis Zu b) mind. 3 MA mit folgenden Anforderungen: • auf die Komponenten des Herstellers Palo Alto geschulte Fachkräfte mit entsprechender Hersteller-Zertifizierung, mindestens auf dem Level Professional Zu c) mind. 5 MA mit folgenden Anforderungen: • auf die Komponenten des Herstellers Palo Alto geschulte Fachkräfte mit entsprechender Hersteller-Zertifizierung, mindestens auf dem Level Foundational *L, *S Legende (Erklärungen und Nachweise sind beizubringen von): *L = Leistungserbringer: kann ein einzeln auftretender Bieter, der generalauftragnehmende Bieter, bei Bietergemeinschaften ein Mitglied oder mehrere Mitglied(er) der Bietergemeinschaft und/oder ein Unterauftragnehmer sein, *S = wird in Summe beurteilt
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Nachunternehmer-Anteil
3.1 Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235. *B 3.2 Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-236. *U, *E Legende (Erklärungen und Nachweise sind beizubringen von): *B = Bieter: einzeln auftretender Bieter, generalauftragnehmender Bieter, bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft *U = Unterauftragnehmer: Dritte, die Teile des Auftrags auf dem Wege der Unterauftragsvergabe für einen einzelnen Bieter, generalauftragnehmenden Bieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft übernehmen, (Hinweis: Keine Unterauftragnehmer sind, wenn diese dem einzelnen oder generalauftragnehmenden Bieter oder der Bietergemeinschaft nur die nötigen Mittel, wie Baumaterial, Geräte, Technik zur Verfügung stellen bzw. Hilfsleistungen erbringen, damit diese die Ausführung der Leistung im eigenen Betrieb und in eigener Verantwortung bewirken können.), *E = Eignungsleiher: Inanspruchnahme von Kapazitäten Dritter, hinsichtlich der geforderten wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit durch einen einzeln auftretenden Bewerber/Bieter, den generalauftragnehmenden Bieter oder bei Bietergemeinschaften von Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 13.200.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 22.01.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 14.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 53 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Controlware GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 10.962.033 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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