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RV Reformagenda DB - Los 1
Bundesministerium für Verkehr · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene in wirtschaftlicher Hinsicht (RV Reformagenda DB - Los 1- wirtschaftlich)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der Reformagenda der Deutschen Bahn mit Fokus auf wirtschaftliche Optimierung der Kundenorientierung im Schienenverkehr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Barrierefreiheit für alle
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
F 2 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. ###### Die Eigenerklärung ist unter Verwendung des Formblatts F 2- Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. ###### Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis über die Selbstversicherung dem Angebot beizufügen. ###### Mindeststandards: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR pauschal je Schadensfall - Für Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR je Schadensfall ###### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
F 4 Verpflichtung zur Neutralität und Vermeidung von Interessenkonflikten gem. § 46 Abs. 2 VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (einschließlich anderer Unternehmen), dass: - derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder - eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter (einschließlich anderer Unternehmen) muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen (Formblatt F4). ##### Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen, es sei denn eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn 1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB AG, mit der DB AG verbundener Unternehmen oder weiterer Anbieter von Schienenverkehrsleistungen in Deutschland und im grenzüberschreitenden Markt zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt, 2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Leistungen im Auftrag der DB AG, mit der DB AG verbundener Unternehmen oder weiterer Anbieter von Schienenverkehrsleistungen in Deutschland und im grenzüberschreitenden Markt erbringt, deren Erstellung von der konkreten Ausgestaltung des Beratungsgegenstands abhängig ist. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. ##### Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
F 3.1 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Aufträge, die in den letzten fünf Jahren (ab 2021) erbracht wurden. Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber oder für Großunternehmen* - zu wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen (Aspekte des Wirtschaftsrechts, insbes. gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Art) - mit Bezug zur Eisenbahnbranche *Großunternehmen sind solche mit einem Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. Euro/Jahr ##### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte vorzulegen, - die gutachterliche oder beratende Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber oder für Großunternehmen* sowie - Fachkenntnisse zur Eisenbahnbranche und - Fachkenntnisse und Erfahrungen zu wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Fragestellungen, inkl. Aspekte des Wirtschaftsrechts, insbes. gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Art belegen. Die vorgenannten Erfahrungen/Fachkenntnisse müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, stattdessen sind Einzelreferenzen möglich. Dabei sind alle genannten Anforderungen insgesamt duch Referenzen zu belegen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen vollständig abgeschlossen sein. ##### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
F 3.2 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Aufträge, die in den letzten fünf Jahren (ab 2021) erbracht wurden. Bereich: Umsetzung von Finanzplanungs- und Steuerungsinstrumenten (branchenunabhängig) ##### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt vorzulegen, das Erfahrung bei der Umsetzung von Finanzplanungs- und Steuerungsinstrumenten (branchenunabhängig) belegt. Die vorgenannten Erfahrungen/Fachkenntnisse müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, stattdessen sind Einzelreferenzen möglich. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen vollständig abgeschlossen sein. ##### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
F 3.3 Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Aufträge, die in den letzten fünf Jahren (ab 2021) erbracht wurden. Bereich: Implementierung und Umsetzung von Instrumenten zur Projektplanung, -steuerung und -evaluierung (Projektmanagement branchenunabhängig) ##### Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt vorzulegen, das Erfahrung mit der Implementierung und Umsetzung von Instrumenten zur Projektplanung, -steuerung und -evaluierung (Projektmanagement branchenunabhängig) belegt. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen die Referenzen vollständig abgeschlossen sein. ##### Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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