AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Freigestellter Schülerverkehr Pestalozzi-Schule Kronach - Neuausschreibung des freigestellten Schülerverkehrs Linie A2 und C2 2026/27 (mit zweimaliger Verlängerungsoption bis max. Ende des Schuljahres 2028/29 )

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Stammdaten

Auftraggeber
Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind e.V." im Landkreis Kronach, Kronach
Veröffentlicht
03.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60140000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
10.754.254 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Freigestellter Schülerverkehr Pestalozzi-Schule Kronach - Neuausschreibung des freigestellten Schülerverkehrs Linie A2 und C2 2026/27 (mit zweimaliger Verlängerungsoption bis max. Ende des Schuljahres 2028/29 ) - 2 Lose - Das Gebiet A 2 umfasst die Gemeinden Weißenbrunn, Schneckenlohe, Markt Küps und Markt Mitwitz sowie die Stadt Kronach zur Beförderung zum Schulstandort Steinwiesen. Das Gebiet C 2 umfasst das Gebiet der Gemeinden Markt Marktrodach, Stadt Wallenfels, Markt Steinwiesen, Wilhelmsthal, Markt Markt Nordhalben und Tschirn zum Schulstandort Steinwiesen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.07.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Vertragsabschluss
03.08.2026
Zuschlagsentscheidung
15.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).