Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die Stadt Wunstorf als Eigentümerin des Stadttheaters in Wunstorf beabsichtigt Teile des vorhandenen Gebäudes zu sanieren.
Diese Planungsleistung ist hier zu vergeben.
Das Vorhandensein von Schadstoffen in Bauteilen (z.B. asbesthaltige Putze etc.) kann nicht ausgeschlossen werden.
Es wurden Schadstoffgutachten 2018 und 2021 erstellt.
Anforderungen, die sich aus bereits erteilten Baugenehmigungen und aus dem parallel erarbeitetem Brandschutzkonzept ergeben sind zu beachten.
Der Umbau ist gemäß allen Anforderungen aus Gesetzen und Richtlinien zu planen und zu realisieren, jeweils in der aktuellen Fassung, soweit nicht aufgrund von Bestandsschutz die damals gültige Fassung anzuwenden ist.
Es sind u. a. anzuwenden das Baugesetzbuches (BauGB), die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) inkl. Durchführungsverordnung zur NBauO (DVO-NBauO), die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) etc.
Darüber hinaus sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Die Genehmigung für die Umgestaltung des Foyers im EG wurde bereits eingeholt.
Weiterhin wurde von der Stadt Wunstorf ein Fördermittelantrag im Rahmen des Förderprogramms "ISEK" gestellt.
Die Umsetzbarkeit der dort beschriebenen Maßnahmen muss aus planerischer und technischer Sicht geprüft werden.
Sind davon abweichende oder ergänzende bauliche Maßnahmen besser geeignet, die Ziele der Nutzer zu erreichen, so sind diese vorzuschlagen.
Es ist bei der Planung von Bauabläufen und Zeitplänen besonderes Augenmerk auf die Zeitfenster zu legen.
Eine Verschiebung der Spielpausen ist nicht möglich.
Die Planungsaufgabe umfasst daher auch einen optimierten Bauablauf zu schaffen und die Koordinierung zwischen Nutzung und Bauablauf einzubeziehen.
Von November 2026 bis März 2027 und 31. Oktober 2027 muss das Theater bespielbar sein.