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Tragwerksplanung Schulzentraum Am Spalterhals Barsinghausen - Änderung Nr. 2 (§132 GWB)
Stadt Barsinghausen · Barsinghausen · Niedersachsen
Beschreibung
Die Stadt Barsinghausen plant die Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums am Spalterhals. Dazu sind die Leistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 zu erbringen. Als Ergebnis des 2023 durchgeführten Vergabeverfahrens wurde der Zuschlag der Martens + Puller Ingenieurgesellschaft mbH, Wilhelmstraße 20, 38100 Braunschweig erteilt. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist eine Auftragsänderung (§ 132 Abs. 2 GWB, § 132 Abs. 5 GWB) von mehr als 10% des urspünglichen Auftragswertes.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist eine Auftragsänderung für Tragwerksplanung (LPH 1-6) für das Schulzentrum Am Spalterhals.
- Die Änderung überschreitet 10% des ursprünglichen Auftragswertes und erfolgt nach § 132 GWB.
- Die ursprüngliche Leistung wurde an die Martens + Puller Ingenieurgesellschaft mbH vergeben.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Bereich Bauwesen.
Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt eine Auftragsänderung für Tragwerksplanungsleistungen (LPH 1-6) im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums Am Spalterhals.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 10.07.2026 Original-Veröffentlichung
- 09.07.2026 Bei der Änderung des Auftrags handelt es sich um Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphase 3 für das Bestandsgebäude. Die Vorbefassung als Grundlage für das Vergabeverfahren sah für die Tragwerksplanung im Bestand keine Eingriffe im Bestand vor. Die anrechenbaren Kosten wurden somit im Vergabeverfahren mit 0 € angesetzt. Da die Vorbefassung überprüft wurde und sich im Planungsverlauf ein anderes Konzept durchgesetzt hat, werden nun doch tragwerksplanerische Leistungen im Bestandsgebäude erforderlich. Diese Änderungen konnten von der Stadt bei der Auftragserteilung nicht vorhergesehen werden. Erst in der LPH 2 wurde herausgeabreitet, dass im Bestandsgebäude des Schulzentrums in Teilbereichen in statisch relevante Bauteile eingegriffen wird. Es ist dabei davon auszugehen, dass 10% der Bestandsflächen betroffen sind. Es wird daher das abgebildete Leistungsbild mit einem Umbauzuschlag von 20% für die Leistungsphase 3 beauftragt. Eine Leistungserbringung durch ein anderes Unternehmen als den ursprünglichen Auftragnehmer wäre technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll. aktuell
- 09.04.2026 Bei der Änderung des Auftrags handelt es sich um Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphase 2 für das Bestandsgebäude. Da die Vorbefassung, die Grundlage des VgV-Verfahrens war, keinen statisch relevanten Eingriff in den Bestand vorsah und daher nur die anrechenbaren Kosten für die Neubauanteile der Angebotslegung zugrunde gelegt wurden, jedoch nach Fortführung der Planungen (Stand LP2) statisch relevante Bestandseingriffe erforderlich werden, ist die Änderung des Auftrags notwendig geworden.
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.025 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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