Tragwerksplanung Schulzentraum Am Spalterhals Barsinghausen - Änderung Nr. 2 (§132 GWB)
Beschreibung
Überplanung Schulzentrum am Spalterhals Barsinghausen - Tragwerksplanung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Tragwerksplanung für das Schulzentrum am Spalterhals in Barsinghausen.
- Es handelt sich um eine Überplanung im Rahmen einer Änderung nach §132 GWB.
- Der CPV-Code 71300000 deutet auf Ingenieurleistungen für das Bauwesen hin.
- Die Ausschreibung ist eine Modifizierung einer bestehenden Bekanntmachung.
Die Stadt Barsinghausen sucht eine Tragwerksplanung für das Schulzentrum am Spalterhals.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 10.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 09.07.2026 Bei der Änderung des Auftrags handelt es sich um Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphase 3 für das Bestandsgebäude. Die Vorbefassung als Grundlage für das Vergabeverfahren sah für die Tragwerksplanung im Bestand keine Eingriffe im Bestand vor. Die anrechenbaren Kosten wurden somit im Vergabeverfahren mit 0 € angesetzt. Da die Vorbefassung überprüft wurde und sich im Planungsverlauf ein anderes Konzept durchgesetzt hat, werden nun doch tragwerksplanerische Leistungen im Bestandsgebäude erforderlich. Diese Änderungen konnten von der Stadt bei der Auftragserteilung nicht vorhergesehen werden. Erst in der LPH 2 wurde herausgeabreitet, dass im Bestandsgebäude des Schulzentrums in Teilbereichen in statisch relevante Bauteile eingegriffen wird. Es ist dabei davon auszugehen, dass 10% der Bestandsflächen betroffen sind. Es wird daher das abgebildete Leistungsbild mit einem Umbauzuschlag von 20% für die Leistungsphase 3 beauftragt. Eine Leistungserbringung durch ein anderes Unternehmen als den ursprünglichen Auftragnehmer wäre technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll.
- 09.04.2026 Bei der Änderung des Auftrags handelt es sich um Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphase 2 für das Bestandsgebäude. Da die Vorbefassung, die Grundlage des VgV-Verfahrens war, keinen statisch relevanten Eingriff in den Bestand vorsah und daher nur die anrechenbaren Kosten für die Neubauanteile der Angebotslegung zugrunde gelegt wurden, jedoch nach Fortführung der Planungen (Stand LP2) statisch relevante Bestandseingriffe erforderlich werden, ist die Änderung des Auftrags notwendig geworden.
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.023 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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