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SaaS-Lösung zur Verwaltung von Bildern (Projekt BBk Mediapool)
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSaaS-Lösung zur Verwaltung von Bildern (Projekt BBk Mediapool)🏆 cokuna communication · Dresden
- cokuna communication · Dresden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: cokuna communication. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist eine SaaS-Lösung zur Verwaltung von Bildern (Projekt BBk Mediapool).
- Die Lösung soll die Speicherung, nutzerfreundliche Suche und rechtssichere Verwendung von Bilddateien ermöglichen.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Wettbewerbsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung.
- Der CPV-Code 72000000 deutet auf IT-Dienstleistungen hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
In der Deutschen Bundesbank werden täglich Bilder in der internen und externen Kommunikation verwendet. Reibungslose Arbeitsabläufe sind dabei auf eine effiziente Verwaltung dieser Bilder angewiesen. Ein digitales System zur zentralen Bildverwaltung soll künftig helfen, die wachsende Zahl von Bilddateien zu speichern, diese nutzerfreundlich und schnell über Suchbegriffe und Metadaten auffindbar machen und ihre rechtssichere Verwendung unterstützen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, stehen die Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge, das Preisblatt, die Kriterien- bzw. Anforderungskataloge (Bewertungsmatrix) und der Vertrag mit Anlagen unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. Änderungen und Ergänzungen wird der Auftraggeber zu Beginn einer Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe über den Projektraum des Verfahrens auf der Vergabeplattform DTVP zur Verfügung stellen. Bis zur Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO) stehen sämtliche Unterlagen unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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B-Kriterien gem. Bewertungsmatrix nach WichtigkeitQualität
Maximal können insgesamt 220 Leistungspunkte erzielt werden. Davon maximal 170 Leistungspunkte im Rahmen der Erfüllung der B-Kriterien des Kriterienkatalogs und 50 Leistungspunkte im Rahmen des wertenden Teils der Bieterpräsentation. Details zur Aufteilung und zur Punktevergabe einschließlich der Angabe der zu bewertenden Qualitätskriterien können dem Dokument "C3_Anlage 4_zum EVB-IT_Cloud_Vertrag_ Bewertungsmatrix_25-2000065890.xlsx" entnommen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung Aufklärungsgespräche (inklusive Bieterpräsentation) zu führen. Die Gesprächsdauer soll bis zu 60 Minuten je Bieter umfassen (exklusive Einführung und kurzer Vorstellungsrunde - auf eine Firmenpräsentation ist hierbei zu verzichten). Die Anzahl der Teilnehmer seitens der Bieter kann durch den Auftraggeber beschränkt werden.
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Angebotsvergleichspreis nach WichtigkeitPreis
Der heranzuziehende Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Summe im Dokument "C4_Anlage_3_zum_EVB-IT_Cloud_Vertrag_Preisblatt_25-2000065890.xlsx".
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Entscheidungskriterium nach WichtigkeitQualität
Entscheidungskriterium: Meiste Leistungspunkte Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb eines Schwankungsbereichs von 10 % (10 % kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen, und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegebenen Entscheidungskriteriums bestimmt. Es erhält also das Angebot den Zuschlag, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und die meisten Leistungspunkte erhalten hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 216 Tage nach Fristende
Auftragnehmer cokuna communication1 Veröffentlichung
- 22.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.006 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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