AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 09:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7439ff6f-8a73-4482-9cdc-c2c9b0bd37f4/

ePA-Vertragsverlängerung

Notice-ID: 7439ff6f-8a73-4482-9cdc-c2c9b0bd37f4 · Procedure-ID: 6f495706-c1fe-4200-afaf-bc10120930cf

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
16.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
oth-single
CPV-Code
72260000
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Verlängerung der in zwei Losen vergebenen Aufträge zur Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen (Los 1) sowie des Betriebs von ePA-Anwendungen (Los 2) um vier Jahre bis zum 30. Juni 2031 entsprechend der in den Ursprungsaufträgen vorgesehenen Verlängerungsoption ("Verlängerungsvereinbarung"). Die Abkürzung ePA meint dabei eine elektronische Patientenakte i.S.v. §§ 341ff. SGB V. Die zunächst bis zum 30. Juni 2027 laufenden ePA-Verträge wurden mit Auftragsbekanntmachung vom 29. April 2022 (OJ S 87/2022-236772) in den Wettbewerb gestellt. Die Auftragsvergabe wurde am 23. März 2023 (OJ S 62/2023-183211) bekannt gemacht. Zur Verlängerungsoption um vier Jahre wird auf Ziff. II.2.7. der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung verwiesen. Aufgrund der Verlängerungsoption bedurfte die Verlängerungsvereinbarung keines gesonderten Vergabeverfahrens. Zu den weiteren Inhalten der Verlängerungsvereinbarung im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Zuschlagsentscheidung
21.01.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).