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Wartung und Instandsetzung des AFZ-Systems bei Bus und Straßenbahn

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft · Berlin · Berlin

Beschreibung

Im Jahr 2017 (Laufzeit ab 01.10.2017) wurde ein Wartungsvertrag zur Instandhaltung des neuen AFZ-Systems geschlossen. Dieser wurde bereits mit der Vergabe zur Lieferung des AFZ-Systems beauftragt und an betriebliche sowie technologische Rahmenbedingungen angepasst. Als der Rahmenvertrag damals geschlossen wurde (Laufzeit ab 01.10.2017), ging man von weniger Fahrzeugen aus (121 Straßenbahnen und 318 Busse). Es galt die Regel, dass 25% der Flottenfahrzeuge mit einem Automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) ausgestattet sein müssen. Die Erfahrung zeigte, dass diese Quote nicht ausreicht: Es kommen nicht genügend Linienergebnisse zustande; die betriebliche Disposition ist stark eingeschränkt; seit "Corona" werden zunehmend mehr Fahrgastzahlen benötigt und von vielen Stellen wie der Planungs-Abteilung, dem Senat, dem Vorstand sowie über Presseanfragen, abgefordert. Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Ausstattungsquote erhöht, sodass die BVG momentan 127 Straßenbahnen und 747 Busse mit AFZS haben (wovon wegen noch geltender Gewährleistungsphase bisher nur 609 Busse im Wartungsvertrag enthalten sind). Die Anzahl der zu wartenden Fahrzeuge hat sich nahezu verdoppelt und infolgedessen sind die Kosten gestiegen, was bei Vertragsabschluss / der Plankostenerstellung nicht abzusehen war. Daher müssen für den Zeitraum bis 30.09.2025 nachträgliche Leistungen in Höhe von 60.000 EUR nachgetragen werden. Zudem ist ein neuer Vertragsabschluss bis 30.09.2025 nicht möglich, die Fahrzeuge müssen aber weiterhin gewartet und instandgesetzt werden. Somit soll der bestehende Rahmenvertrag noch nicht gekündigt werden und sich automatisch um ein weiteres Jahr interimistisch bis zum 30.09.2026 verlängern. Für diesen Zeitraum werden weitere 100.000 EUR benötigt, sodass sich der Nachtrag auf 160.000 EUR summiert. Ein neuer Rahmenvertrag soll ab dem 4. Quartal 2026 geschlossen werden.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Die Ausschreibung betrifft die Wartung und Instandsetzung des AFZ-Systems für Busse und Straßenbahnen der BVG.

Aufgrund einer Erhöhung der auszustattenden Fahrzeuge hat sich der Umfang der Wartungsleistungen und damit die Kosten erhöht. Es wird ein Nachtrag zum bestehenden Vertrag für nachträgliche Leistungen bis 30.09.2025 in Höhe von 60.000 EUR sowie eine interimistische Verlängerung bis 30.09.2026 mit weiteren 100.000 EUR benötigt.

Weitere Eignungskriterien: Ein neuer Rahmenvertrag ist ab Q4 2026 geplant.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 110 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 446.400 €
Median 478.800 €
Oberes Quartil 536.400 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 27.03.2025
CPV-Code 50100000
Reparatur und Instandhaltung (Was ist das?)
Laufzeit 15.02.2025 – 30.09.2026

Ø Bieter in der Branche 2.7

Historischer Durchschnitt aus 107.984 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.555 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 27 Tage
Schätzwert-Abweichung -32%
KMU-Bieteranteil 75%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)