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Verpflegung von Geflüchteten für das LaZuF in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge · Neumünster · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
DRK Kreisverband Neumünster e.V. Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung für die Verpflegung von bis zu 1.000 Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster.
- Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung von Speisen und Getränken unter Berücksichtigung kultureller und religiöser Ernährungsgewohnheiten.
- Erwartet werden Erfahrung in der Branche, Flexibilität bei schwankenden Belegungszahlen und ein preiswertes, schmackhaftes Angebot.
- Das Verfahren ist eine offene Ausschreibung mit Standardbekanntmachungstyp.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt im Haart 148, 24539 Neumünster seine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) nach § 44 des Asylgesetzes. Im Laufe des Jahres 2026 soll der Standort für maximal 1.000 BewohnerInnen (1.250 Betten) ausgelegt werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Regelbelegung bei ca. 800 Personen liegt. Gesucht wird ein zuverlässiger, branchenerfahrener Leistungserbringer, der ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, preiswerten und schmackhaften, der jeweiligen Marktlage und den besonderen Belangen insbesondere der unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Herkunftsländer der Bewohnenden angepassten, Speisen und Getränke an Bewohnende der EAE richten kann. Es wird erwartet, dass flexibel auf die schwankenden Belegungszahlen reagiert wird. Es wird erwartet, dass der Leistungserbringer auf die Ernährungsgewohnheiten der Bewohnenden eingeht.
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept zur Erbringung der Leistung 70 %Qualität
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Zuschlagskriterium Preis 30 %Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 39 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DRK Kreisverband Neumünster e.V.1 Veröffentlichung
- 04.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 95 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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