AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/7544c240-60ae-4bf0-a1d7-3df62a894e33) · Abgerufen am 08.09.2026 17:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7544c240-60ae-4bf0-a1d7-3df62a894e33/

Verpflegung von Geflüchteten für das LaZuF in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster

Notice-ID: 7544c240-60ae-4bf0-a1d7-3df62a894e33 · Procedure-ID: 1bd615b5-d6a4-402b-b794-4999e7a7974d

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge, Neumünster
Veröffentlicht
04.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55500000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt im Haart 148, 24539 Neumünster seine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) nach § 44 des Asylgesetzes. Im Laufe des Jahres 2026 soll der Standort für maximal 1.000 BewohnerInnen (1.250 Betten) ausgelegt werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Regelbelegung bei ca. 800 Personen liegt. Gesucht wird ein zuverlässiger, branchenerfahrener Leistungserbringer, der ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, preiswerten und schmackhaften, der jeweiligen Marktlage und den besonderen Belangen insbesondere der unterschiedlichen Glaubensrichtungen und Herkunftsländer der Bewohnenden angepassten, Speisen und Getränke an Bewohnende der EAE richten kann. Es wird erwartet, dass flexibel auf die schwankenden Belegungszahlen reagiert wird. Es wird erwartet, dass der Leistungserbringer auf die Ernährungsgewohnheiten der Bewohnenden eingeht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
DRK Kreisverband Neumünster e.V.
Vertragsabschluss
31.08.2026
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).