AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5GH9/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 06:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/757c6aa9-ae43-4209-9c3b-ba97e64480d5/

Call Center Leistung für D-Trust

Notice-ID: 757c6aa9-ae43-4209-9c3b-ba97e64480d5 · Procedure-ID: 0d25cafd-428d-4ef3-bed0-855ec001739b

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Stammdaten

Auftraggeber
D-Trust GmbH, Berlin
Veröffentlicht
18.07.2025
Frist (Submission)
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79512000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der AN wird für den AG Hotlines sowie E-Mail-Postfächer einrichten und betreiben. Dabei stellt der AN ortsgebundene Rufnummern oder Rufnummern, die die Bundesnetzagentur den ortsgebundenen Rufnummern nach TKG gleichgestellt hat, zur Verfügung. Über diese werden die Anfragen, im Rahmen des lastabhängigen Routings, des hauseigenen Customer Service Center des AGs zugewiesen (Inbound). Dabei dürfen dem AG keine Kosten entstehen, welche über die üblichen Gebühren für innerdeutsche Festnetzverbindungen, zwischen ortsgebundenen Rufnummern, hinausgehen. Die Bereitstellung der Rufnummer erfolgt auf Kosten und Lasten des AN.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).