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EU-Oberschwelle

RSU-Rating

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank · Hannover · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Beschreibung

Gemäß BTO 1.4 MaRisk sind in jedem Institut aussagefähige Risikoklassifizierungsverfahren einzurichten. Nach BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft MaRisk sind abhängig vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte im Rahmen der Kreditent-scheidung als auch bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Beurteilungen die Risiken eines Engagements mit Hilfe von Risikoklassifizierungsverfahren zu bewerten. Aus diesen aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergibt sich für die NBank die Notwen-digkeit für den Einsatz und die Beurteilung der Risiken eines Engagements mit Hilfe von aufsichtsrechtlich anerkannten Risikoklassifizierungsverfahren. Die von der NBank ein-gesetzten Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH sind für Unternehmen bis max. 500 Mio. EUR Netto-Umsatz validiert. Für Unternehmen mit ei-nem Netto-Umsatz von > 500 Mio. EUR, was insbesondere im Konsortial-/Schuldscheingeschäft, ggf. künftig im Depot A-Geschäft vorkommt, ist daher ein eigenes Ratingverfahren notwendig. In der Vergangenheit wurden in Kooperation mit der Nord LB deren RSU-Ratings für unsere Kreditnehmer zur Verfügung gestellt. Die Nord LB hat diesen Service aus rechtlichen Gründen vor einigen Wochen ohne vorherige Ankündigung umgestellt und stellt uns die erforderliche Leistung zukünftig nicht mehr zur Verfügung, da sie sonst als Ratingagentur eingestuft werden würde. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss an das Bilanzanalysetool EBIL angebunden sein. EBIL ist das in der NBank seit Jahren eingesetzte Bilanzanalysetool des Sparkassenverlags. Es bietet eine direkte Schnittstelle zu dem von uns bereits genutzten Rating Frame der SR, über den eingegebene Bilanzen importiert werden können und so in das Finanzrating einfließen. Das Bilanzanalysetool EBIL setzt ein erhebliches Anwenderwissen durch die Mitarbeiter der NBank voraus und ein Wechsel auf ein anderes Tool würde einen erheblichen Schulungsbedarf sowie Gefährdungen bzgl. Anwenderfehler mit sich bringen. EBIL ist insbeson

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Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen

Die NBank sucht ein eigenes Risikoklassifizierungsverfahren (Ratingverfahren) für Unternehmen mit einem Netto-Umsatz von über 500 Mio. EUR, da die bisherige Lösung (Nord LB) wegfällt.

Das Verfahren muss an das Bilanzanalysetool EBIL angebunden sein und die Zielgruppe der regionalen, deutschsprachigen Unternehmen abbilden. Es werden Erfahrung mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk) und die Fähigkeit zur Integration mit bestehenden Systemen gefordert.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 07.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 155 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 441.558 €
Median 1.358.541 €
Oberes Quartil 1.600.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 17.08.2024

Geplanter Auftragnehmer RSU GmbH & Co. KG

Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Vergabenummer RE 2024.25
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Hannover, Niedersachsen
Veröffentlicht 07.08.2024
CPV-Codes (2) 66110000 · Finanzdienstleistungen
72320000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Hannover
Laufzeit 4 Jahre
ab 02.09.2024

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Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 4.859 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 522 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 24%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank · Hannover

ausschreibungen@nbank.de
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