Vergeben Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Marketing Kampagnen EUDI-Wallet

Common Codes GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)

Veröffentlicht am 04.11.2026

Status
Vergeben
Laufzeit
2 Jahre
bis zu 2× verlängerbar
Erfüllungsort
Berlin
Zuschlag nach
Preis 30 %
Qualität 70 %
Verfahren
Offenes Verfahren

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Marketing Kampagnen EUDI-Wallet
    🏆 Bietergemeinschaft Jung von Matt Hamburg GmbH (federführend) / Jung van Matt Impact GmbH · Hamburg
Auftragnehmer
  • Bietergemeinschaft Jung von Matt Hamburg GmbH (federführend) / Jung van Matt Impact GmbH · Hamburg
Eingegangene Angebote 9
Zuschlagsdatum 19.10.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

⚡

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für Marketing-, Kommunikations- und Aktivierungskampagnen rund um die EUDI-Wallet in Deutschland.
  • Es besteht keine Abrufverpflichtung und keine Mindestabnahmemenge, der Auftragnehmer hat daher keinen Anspruch auf Abrufe.
  • Abrufberechtigt sind die Common Codes GmbH, verbundene Unternehmen sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
  • Eignungsnachweise sind in der Bekanntmachung nicht aufgeführt und sollten der Vergabeunterlage entnommen werden.
  • Praktischer Hinweis: Den Leistungsumfang in Teil B der Vergabeunterlage vollständig prüfen, bevor ein Angebot erstellt wird.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die Umsetzung der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste) erfordert die Schaffung eines sicheren und benutzerfreundlichen Ökosystems. Als Meilenstein für die digitale Souveränität Europas ist das Kernelement die Europäische Digitale Identitätsbrieftasche (EUDI-Wallet), die als zentrales Instrument der Verordnung dient. In Deutschland wird die Einführung der EUDI-Wallet gemeinsam vom Bundesministerium für Digitales und Modernisierung (BMDS) und SPRIND - der Bundesagentur für Durchbruchsinnovationen - vorangetrieben. Seit Juni 2023 folgt die Initiative einem offenen Architektur- und Konsultationsprozess unter Einbeziehung von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft, wobei Sicherheit, Datenschutz, Benutzerfreundlichkeit und Innovation im Vordergrund stehen. Die duale Strategie Deutschlands unterstützt sowohl eine nationale EUDI-Wallet als auch alternative EUDI-Wallets. Die Common Codes GmbH ("Common Codes") beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Rahmenvertragspartner. Common Codes benötigt eine:n Auftragnehmer:in für die Entwicklung, Planung und Umsetzung integrierter Marketing-, Kommunikations- und Aktivierungskampagnen zur Förderung der Bekanntheit, Akzeptanz und Nutzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland. Es besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers und es werden auch keine Mindestabnahmemengen zugesichert. Der/die Auftragnehmer:in hat somit keinen Anspruch, dass Leistungen abgerufen werden. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben der Common Codes GmbH auch bestehende und zukünftige verbundene Unternehmen (sog. Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlage) zu entnehmen.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Marketing Kampagnen EUDI-Wallet
  • Konzeptaufgabe 40 %
    Qualität

    Es ist eine Kreativroute einzureichen.

  • Referenzen Hauptansprechpartner 30 %
    Qualität
  • Preis 30 %

    Angabe des Preises

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Ferner wird auf § 135 GWB verwiesen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber - 1.gegen § 134 verstoßen hat oder - 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. (3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. (4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Bietergemeinschaft Jung von Matt Hamburg GmbH (federführend) / Jung van Matt Impact GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 04.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 260.000 €
Median 275.000 €
Oberes Quartil 1.319.328 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer EINCC-26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Common Codes GmbH
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 04.11.2026
CPV-Code 79342000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 9
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 8,0)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Rahmen-Maximum 1 €

Bieter (2)
Bietergemeinschaft Jung von Matt Hamburg GmbH (federführend) / Jung van Matt Impact GmbH · Hamburg Bietergemeinschaft Jung von Matt Hamburg GmbH (federführend) / Jung van Matt Impact GmbH · Hamburg

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Auftragnehmer (?)
Bietergemeinschaft Jung von Matt Hamburg GmbH (federführend) / Jung van Matt Impact GmbH
Vertrag 19.10.2026

Ø Bieter in der Branche 8.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 112.505 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.962 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 05.11.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: