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Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne zentrales Mahngericht und ohne Justizvollzugsanstalten)
Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm · Hamm · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Deutsche Post AG mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
197.495 von 430.710 Fahrzeugen emissionsfrei (46 %) · 199.815 sauber im Sinne der CVD (46 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtkosten pro Jahr 50 Pkt.Preis
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Gesamtkosten pro Los (Bruttopreis inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) der Preisblätter der Bieter zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der niedrigste wertbare Gesamtpreis erhält 50 Punkte. Alle preislich höher gelagerten Angebote werden gegen das niedrigste Preisangebot bewertet. Die Punkte werden anteilig je nach Überschreitung des niedrigsten Angebotes vergeben: Preisgünstigstes Angebot (Gesamtbetrag) : Angebot Bieter (Gesamtbetrag) x 50 Punkte = Punktwert
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Saubere Fahrzeuge 35 Pkt.Qualität
Auf Grundlage der Angaben in Abschnitt II der Anlage 9 der Leistungsbeschreibung prüft die Vergabestelle, ob die in § 6 SaubFahrzeugBeschG für den Referenzzeitraum bis zum 31.12.2030 genannten Mindestziele bereits zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns (Stichtag: 01.08.2026) erreicht werden und vergibt dafür folgende Punkte: Mindestziele für die Fahrzeugkategorien "saubere PKW und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1, M2, N1)" und "saubere schwere Nutzfahrzeuge und Busse (Fahrzeugklassen N2, N3, M3)" werden bereits erfüllt: 35 Punkte Mindestziele für die Fahrzeugkategorien "saubere PKW und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1, M2, N1)" oder "saubere schwere Nutzfahrzeuge und Busse (Fahrzeugklassen N2, N3, M3)" werden bereits erfüllt: 17,5 Punkte Setzt ein Bieter für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung ausschließlich nur eine der vorgenannten Fahrzeugkategorien ein und erfüllt die Mindestziele bereits zum genannten Stichtag, erhält er die Maximalpunktzahl: 35 Punkte
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Sendungslaufzeiten 15 Pkt.Qualität
Verbindlich garantierte Sendungslaufzeiten für die Postzustellungsaufträge an den Empfänger bei einer Sendungslaufzeit E + 1 gem. den Angaben des Bieters in Anlage 6 der Leistungsbeschreibung: Folgende Bewertungstabelle wird der Punktevergabe zu diesem Bewertungskriterium zugrunde gelegt (max. erreichbare Punkte insgesamt: 15 Punkte): Sendungslaufzeit bei E + 1 Tag ? 90 % 15 Punkte Sendungslaufzeit bei E + 1 Tag > 87 % - < 90 % 12,5 Punkte Sendungslaufzeit bei E + 1 Tag > 84 % - 87 % 10 Punkte Sendungslaufzeit bei E + 1 Tag ? 81 % - 84 % 7,5 Punkte Sendungslaufzeit bei E + 1 Tag < 81 % 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden. Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 25.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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