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Regionalversand (Raum Osnabrück)
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 02.11.2026, 12:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Regionalversand
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist der Regionalversand im Raum Osnabrück.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines offenen Verfahrens.
- Der Auftraggeber ist die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Die Ausschreibung betrifft den Regionalversand im Raum Osnabrück für die AOK Niedersachsen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2026).
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Eintragung Handelsregister
Handelsregister - Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2026)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflicht - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, die auch die Verletzung von Vorschrif-ten zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) i. H. v. 250.000 Euro je Schadensereignis umfasst, durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch aus-reichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht-zuhalten.
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) i. H. v. 250.000 Euro je Schadensereignis umfasst, durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch aus-reichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht-zuhalten.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Notwendige Leistungsfähigkeit/ Zwingende Anforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Alle Mitarbeiter verfügen über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, um eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung zu gewährleisten. Änderungen von Standortadressen, Änderungen von Abholzeiten sind binnen 2 Wochen umsetzbar. Die Zustellung ist innerhalb von 4 Werktagen ab Sendungsübernahme beim Auftraggeber sichergestellt, auch bei Übergabe an Subunternehmer. Die Zahlung des Mindestlohns an die Mitarbeiter wird zugesichert. Die Inhalte und die Granularität der monatlichen Rechnungsstellung gem. der Leistungsbeschreibung werden mindestens eingehalten. Der Bieter verpflichtet sich zur strikten Wahrung des Postgeheimnisses nach §64 PostG. Der Bieter sichert zu, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und dafür erforderliche Vorkehrungen in seinem Betrieb zu treffen, gemäß Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung. Die Haftungs- und Versicherungsbedingungen der Leistungsbeschreibung gemäß Punkt 4 werden akzeptiert und eine entsprechende Versicherungsbescheinigung vor Auftragsbeginn vorgelegt. Ein Datenschutzbeauftragter nach EU DSGVO Richtlinien ist im Unternehmen gestellt (Anzugeben sind: Name / Mail-Anschrift / Telefonummer). Der Bieter bzw. das leistungsausführende Unternehmen besitzt eine Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 2.000 g oder ist in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen. Ein angemessenes, äußeres Erscheinungsbild der Fahrer wird zugesichert. Zustelltage sind täglich von Dienstag bis Samstag / Montag. Transportbehälter werden für alle Umschlagsgrößen kostenfrei und in ausreichender Menge rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Feste Mitarbeiter stehen für die Bearbeitung von Reklamationen in allen Bereichen zur Verfügung wie in der Leistungsbeschreibung gefordert. Die Redressrückführung an den Auftraggeber erfolgt physisch innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Unzustellbarkeit an die zentrale Rücksendeadresse der AOK Niedersachsen Laufzeitmessungen gemäß der unter Punkt 2.4 genannten Form werden als Grundlage für eine Vertragsstrafe bzw. als Kündigungsgrund akzeptiert. Ein Vorortbesuch an jedem Standort mindestens 3 Tage vor Vertragsbeginn zur Einweisung bzw. Absprache wird umgesetzt. Es kann sichergestellt werden, dass unfrankierte und auch unsortiert eingelieferte Sendungen taggleich verarbeitet werden. mindestens 1 Woche vor Vertragsbeginn werden dem zentralen Ansprechpartner des Auftraggebers alle notwendigen Materialien als Muster für den operativen Start je Abholstelle zur Verfügung gestellt Es kann sichergestellt werden, dass alle Belange ausschließlich über den Zentralen Ansprechpartner des Auftraggebers geregelt werden (dies gilt auch für jeglichen Schriftverkehr); individuelle Absprachen mit den Abholstellen sind nicht gestattet und auch nicht zulässig Eine Preisliste für Pakete / Päckchen inklusive Expressversand gemäß Punkt 1.5.2 der Leistungsbeschreibung ist eingereicht. Höhrere Versandmengen werden ohne Verzögerung im Ablauf taggleich bearbeitet und in die Zustellung übergeben (Mehrmengen bis zu 30 %).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines Auftrages mit vergleichbarem Volumen und ähnlicher Logistikstruktur wie in der vorliegenden Leistungsbeschreibung, der erfolgreich erbracht wurde. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Bieter, die keine entsprechende Referenz benennen können, müssen davon ausgehen, aufgrund fehlender Nachweise zur erforderlichen Fachkunde vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden (§ 122 GWB i. V. m. § 42 VgV). Referenzen, bei denen das Recht des Auftraggebers, zur Verifizierung Rückfragen bei dem jeweiligen Referenzgeber zu stellen, durch den Bieter eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, können als Nachweis der Fachkunde nicht anerkannt werden.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenz - Referenz (Nachweis eines Auftrages mit vergleichbarem Volumen und ähnlicher Logistikstruktur wie in der vorliegenden Leistungs-beschreibung, der erfolgreich erbracht wurde. Die Referenz muss in Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleich-bar sein. Bieter, die keine entsprechende Referenz benennen können, müssen davon ausgehen, aufgrund fehlender Nachweise zur er-forderlichen Fachkunde vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden (§ 122 GWB i. V. m. § 42 VgV). Referenzen, bei denen das Recht des Auftraggebers, zur Verifizierung Rückfragen bei dem jeweiligen Referenzgeber zu stellen, durch den Bieter eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, können als Nachweis der Fachkunde nicht anerkannt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 02.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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