Offenes Verfahren Frist abgelaufen Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose
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Telefonie und Sachbearbeitung

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten · Frankfurt · Hessen

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Beschreibung

Auftragsgegenstand sind Leistungen für die Unterstützung der KVB in Hinblick auf die telefonische Kundenberatung (Los 1) und die vorbereitende Sachbearbeitung von Erstattungsanträgen (Los 2). Optional enthält Los 2 außerdem Leistungen zur Nachbearbeitung (Überlauf) elektroni-scher Datensätze im Rahmen des sog. Inputmanagement der KVB.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Auftragsgegenstand ist die Sachbearbeitung von Erstattungsanträgen für die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) mit optionalem Los 2 für Nachbearbeitung elektronischer Datensätze im Inputmanagement.

Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister mit Erfahrung in administrativer Sachbearbeitung und idealerweise Kenntnissen im Gesundheitswesen/Versicherungswesen. Standardanforderungen für Dienstleistungen im öffentlichen Sektor sind zu erwarten.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

1. Mindestanforderung: Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt, Formblatt 7, VGU Teil 2 A/B. 2. Mindestanforderung: Erklärung der o.g. Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.Zur Erklärung und Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen 1. und 2. erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 7, VGU Teil 2 A/B. Die AG behält sich vor, ggf. im Zuge der Prüfung und Wertung des Angebotes unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen.

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 60 %

    Jährlicher Gesamtangebotspreis Telefonie-Leistungen auf Basis der Angaben des Bieters im Preisblatt, VGU Teil 2 A, Formblatt 14.

  • Qualität 40 %

    Auftragsbezogenes Konzept zur Vorbereitung, Aufnahme und Durchführung der Leistungserbringung sowie zur Schulung der Mitarbeiter, Qualitätssicherung und zur nachhaltigen und innovativen Leistungserbringung während der Vertragsleistungszeit,siehe unten Ziffer 18.1.1. und VGU Teil 2 A, Formblatt 13.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Mindestanforderung: Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsverleihende Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine dennoch vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Alternativ: 2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für einzelne Personen) EUR 1.000.000; Sachschäden EUR 1.000.000; Vermögensschäden einschließlich Ansprüche aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen EUR 500.000, alle Gegenstände jeweils jährlich mindestens einfach maximiert. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 9, VGU, Teil 2 A/B. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht.

  • Eignungsanforderung

    Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (alternativ: 2025) bezogen auf Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar sind, einen spezifischen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 4,0 Mio (netto) erzielt hat, ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe. Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Anrufe) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 8,VGU, Teil 2 A/B., wenn nicht besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante leistungserbringende Nachunternehmer, muss / müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über • eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen; • eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen. Die vorstehend genannten Zertifizierungen müssen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Ein während der Vertragslaufzeit erteiltes Verlängerungszertifikat ist der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich in Kopie vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat ggf. die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das vorgelegte Zertifikat gleichwertig ist in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001. Bei den vorstehend genannten Anforderungen (1. und 2.) handelt es sich um Mindestanforderungen. Diese Mindestanforderungen werden Vertragsbestandteil (VGU Teil 4 A/B), so wie der Bieter sie in VGU Teil 2 A/B, Formblatt 10, inhaltlich als erfüllt bestätigt hat. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 11 zusammen mit dem Angebot abzugeben; zudem ist zusammen mit dem Angebot das entsprechende Zertifikat in Kopie vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Mindestanforderung Referenzen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens zwei (2) verschiedene Referenzen, die von zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar sind. Telefonie-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Telefonie-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4 A, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Anrufe) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Telefonie-Leistungen ermöglichen. Sachbearbeitungs-Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Sachbearbeitungs-Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4 B, Vertragsbedingungen) genannten Arten der zu erbringenden Leistungen, der Inhalte und Tätigkeiten, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen und organisatorischen Anforderungen, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl und Dauer der abzuarbeitenden Fälle) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Sachbearbeitungs-Leistungen ermöglichen. Eine der zwei Referenzen müssen Telefonie-Leistungen/Sachbearbeitungs-Leistungen für Gegenstände im Sozial-, Gesundheits- oder Krankenversicherungsbereich betreffen. Eine der zwei Referenzen muss von einem öffentlichen Auftraggeber sein. Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind und der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 80% betragen. Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2022 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben. Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens zwei (2) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der Tabelle in Formblatt 11 in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bieter für die betreffende Referenz keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt und/oder seine Kontaktdaten nicht angibt. Nachweise / Nachweisführung: Zur Erklärung bzw. Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß Formblatt 11. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Angaben des Bieters vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen und insbesondere bei der genannten Kontaktperson nachzufragen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen.

Sicherheit & Versorgung

  • Eignungsanforderung

    Der AN setzt bei der Vertragsausführung die gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Vorgaben des Datenschutzvertrags, die Vorgaben seines Datenschutzhandbuchs und IT-Sicherheitskonzeptes sowie die im konkreten, auftragsbezogenen Datenschutzkonzept spezifizierten Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen um. Das Datenschutzkonzept ist dem Angebot als Anlage zum Formblatt 12 beizufügen. Dieses und die entsprechend abzuschließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlagen 4 und 5 der Vertragsbedingungen, Vergabeunterlagen Teil 4 A/B) ist Bestandteil des Vertrags zwischen AG und AN. Es ist nachvollziehbar darzulegen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Vertragsbeginn umgesetzt werden, um die vorliegend zu vergebenden Leistungen im Sinne der DSVGVO rechtmäßig und vertragsgerecht zu erbringen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen insbesondere angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit enthalten und mindestens den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen. Die Maßnahmen sollen den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist (1.) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 12 und (2.) das Datenschutzkonzept zusammen mit dem Angebot abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür geeignete Nachweise zu fordern. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal 6 Kalendertagen erfolgen.

  • Eignungsanforderung

    Der AN setzt bei der Vertragsausführung die gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Vorgaben des Datenschutzvertrags, die Vorgaben seines Datenschutzhandbuchs und IT-Sicherheitskonzeptes sowie die im konkreten, auftragsbezogenen Datenschutzkonzept spezifizierten Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen um. Das Datenschutzkonzept ist dem Angebot als Anlage zum Formblatt 12 beizufügen. Dieses und die entsprechend abzuschließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlagen 4 und 5 der Vertragsbedingungen, Vergabeunterlagen Teil 4 A/B) ist Bestandteil des Vertrags zwischen AG und AN. Es ist nachvollziehbar darzulegen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Vertragsbeginn umgesetzt werden, um die vorliegend zu vergebenden Leistungen im Sinne der DSVGVO rechtmäßig und vertragsgerecht zu erbringen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen insbesondere angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit enthalten und mindestens den Vorgaben des Art. 32 DSGVO entsprechen. Die Maßnahmen sollen den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, ist (1.) die Eigenerklärung gemäß Formblatt 12 und (2.) das Datenschutzkonzept zusammen mit dem Angebot abzugeben, siehe VGU, Teil 2 A/B. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Anforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür geeignete Nachweise zu fordern. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal 6 Kalendertagen erfolgen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 38 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 167.000 €
Median 167.000 €
Oberes Quartil 167.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten · Frankfurt

Vergabe.FFM@kvb.bund.de
+49 69 24703 0

Stammdaten
Angebotsfrist 30.04.2026, 14:15 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer KVB-2026-0001
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Frankfurt, Hessen
Veröffentlicht 30.03.2026
CPV-Code 75311000
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort Frankfurt
Laufzeit 01.10.2026 – 30.09.2029
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 2.8

Historischer Durchschnitt aus 42.223 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.626 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt -Vergabekammer-, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →