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2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg · Nienburg · Niedersachsen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung🏆 INROS LACKNER SE · Hannover
- INROS LACKNER SE · Hannover
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Rückbau und Neubau von Brückenbauwerken über die ICE-Strecke 1740 sowie die Herstellung einer Behelfsumfahrung und einer Stützwand.
- Die Maßnahme wird in zwei Hauptphasen (T1 und T2) unterteilt, wobei die Behelfsumfahrung früher beginnt und endet als der Brückenersatzneubau.
- Die Anwendung der BIM-Arbeitsmethode in der Ausführungsplanung und Baudurchführung ist zwingend vorgeschrieben.
- Umfangreiche Referenzen im Brückenbau und bei Bahnanlagen sowie Erfahrung mit BIM sind voraussichtlich erforderlich.
- Die Verkehrsführung während der Bauzeit über eine Behelfsbrücke und -umfahrung stellt eine besondere Herausforderung dar.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Bestandteil der Maßnahme ist das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutsche Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven. Im Bestand handelt es sich um ein einteiliges Bauwerk in Spannbetonbauweise mit Hohlkastenquerschnitt und beidseitigen Kragarmen über drei Felder. Der Überbau ist sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung (Fahrbahnplatte und Querträger) vorgespannt. Unmittelbar neben dem Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke, ebenfalls in Spannbetonbauweise ausgeführt, welche die südlich der B 6 verlaufende kommunale Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich mit der B-6-Brücke die Widerlagerfundamente. Im Rahmen der Maßnahme sind der Rückbau der bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der B 6 und der Nordstraße sowie die Errichtung entsprechender Ersatzneubauten vorgesehen. Darüber hinaus ist zur Abfangung der in ihrer Lage verschobenen Nordstraße die Herstellung einer Stützwand erforderlich. Mit dem Neubau der Brückenbauwerke gehen Anpassungen an der Oberleitungsanlage der Bahnstrecke einher. Zudem sind die Straßenanschlüsse der B 6 und der Nordstraße neu herzustellen sowie der Bollriedegraben mittels Verrohrung umzuverlegen. (Ausschreibung T2) Während der Bauzeit wird der Verkehr der B 6 über eine nördlich der Bestandsstrecke verlaufende Behelfsumfahrung geführt. Diese wird vor Beginn der Hauptbaumaßnahme hergestellt und nach Inbetriebnahme der neuen Brückenbauwerke vollständig zurückgebaut. Zur Querung der Bahnstrecke im Zuge der Behelfsumfahrung wird eine Behelfsbrücke auf temporären Unterbauten errichtet. Der Behelfsbrückenüberbau wird einschließlich sämtlicher Nebenanlagen zurückgebaut. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung ist für Mitte November 2026 vorgesehen. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaus im November 202
Vollständige Beschreibung (2.771 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien
Die Anpassung der Mindestanforderungen erfolgte vor dem Hintergrund der vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung gemäß § 97 GWB sowie der Zielsetzung, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Die zuvor formulierte Mindestanforderung zur Anzahl der Beschäftigten wurde daher präzisiert und stärker auf den konkreten Leistungsgegenstand ausgerichtet. Künftig wird auf eine Mindestanzahl an Ingenieure/ Ingenieurinnen abgestellt, um die für die Auftragsausführung erforderlichen fachlichen Kapazitäten sachgerechter abzubilden und den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung klarer herzustellen. Auch der Mindeststandard eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems wurde dahingehend geöffnet, dass nun auch vergleichbare Nachweise eines Qualitätsmanagementsystems zum Nachweis der Eignung zugelassen sind.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 07.04.2026 Die Anpassung der Mindestanforderungen erfolgte vor dem Hintergrund der vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung gemäß § 97 GWB sowie der Zielsetzung, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Die zuvor formulierte Mindestanforderung zur Anzahl der Beschäftigten wurde daher präzisiert und stärker auf den konkreten Leistungsgegenstand ausgerichtet. Künftig wird auf eine Mindestanzahl an Ingenieure/ Ingenieurinnen abgestellt, um die für die Auftragsausführung erforderlichen fachlichen Kapazitäten sachgerechter abzubilden und den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung klarer herzustellen. Auch der Mindeststandard eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems wurde dahingehend geöffnet, dass nun auch vergleichbare Nachweise eines Qualitätsmanagementsystems zum Nachweis der Eignung zugelassen sind.
- Frist 07.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer INROS LACKNER SEZuschlagswert 296.639 €1 Veröffentlichung
- 05.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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