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Rahmenvereinbarung: Vermessung von Grundwassermessstellen Landes NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an HYDR.O. Geologen und Ingenieure - Hartwig Reisinger und Timm Reisinger →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) von Grundwassermessstellen in ganz NRW.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: - Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: - Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
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Eintragung Handelsregister
Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: - Eintragung im Berufs-/Handelsregister
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Formblatt Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen. 1. Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind anzugeben (vergleichbar = Vermessung von Grundwassermessstellen nach Höhe und Lage inkl. Erstellung eines Ergebnisprotokolls mit Genauigkeit gem. Leistungsbeschreibung, Auftraggeber ist Betreiber eines Grundwasserstandsmessnetzes in NRW, Umfang der Leistung sollten mind. ca. 50-100 Messstellen pro Jahr sein, die sich verteilt in NRW befinden). Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 8 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen. 2. Darstellung von mind. drei Referenzen der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellementmessungen gemäß dem DVW-Merkblatt 2-2011 "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten einschließlich der dazu gehörigen Anbindung an Höhenfestpunkte und Auswertung der Ergebnisse durch Interpolationsverfahren. Die Darstellung soll beinhalten: Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragsumfang, Umfang durchgeführte Vermessungen inkl. Interpolationsrechnung, Bearbeitungszeitraum. Beizufügen sind mind. je Auftrag/Referenz ein Musterbeispiel der erstellten Vermessungsprotokolle (Höhennivellement, Lagenivellement). Die zusätzlichen Angaben / Musterbeispiele können mittels eines firmeneigenen Dokuments eingereicht werden. Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.
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Nachunternehmer-Anteil
soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
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Nachunternehmer-Anteil
soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): kann freiwillig bereits mit dem Angebot eingereicht werden
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 04.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 2 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HYDR.O. Geologen und Ingenieure - Hartwig Reisinger und Timm ReisingerAuftragsvolumen (Rahmen) 648.792 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.729 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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