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Austausch von Brandmeldezentralen in der MHH-Brandmeldeanlage
Medizinische Hochschule Hannover · Hannover · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Beschreibung
Die Medizinische Hochschule Hannover betreibt über das Technische Gebäudemanagement in allen Bereichen und Gebäuden auf dem Campus, gesetzlich vorgeschriebene Brandmeldeanlagen. In den rund 40 Gebäuden auf dem Hochschulgelände sind gebäudeübergreifend ausschließlich modular ausbaubare Brandschutzsysteme des Herstellers Siemens AG Smart Infrastructure eingebaut. Die über viele Jahre eingesetzte Modellreihe SIGMA SYS hat mit Ende des Jahres 2023 ihren End of Support erreicht. Die zum System gehörenden gebäudebezogenen Brandmeldezentralen sind auch im Status Best Effort abgekündigt. TÜV-Mängel können ohne Austausch der jeweiligen Gebäudezentralen nicht mehr abgestellt werden, da die notwendige Ergänzung und Verdichtung der Brandmelder-Infrastruktur technisch nicht mehr möglich sind. Zum einen sind die vorhandenen Zentralen nicht mehr durch zusätzliche Loops (Erweiterungsbaugruppen) aufrüstbar, zum anderen lassen sich die aktuellen Brandmelder der SINTESO-Reihe nicht mehr in die alte Zentralentechnik unter SIGMA SYS-Technik einbinden. Das Technische Gebäudemanagement hat zur Beseitigung dieses Zustandes umfangreiche Haushaltsanmeldungen gemacht. Die Realisierung und damit Bewilligung der Maßnahmen bzw. Gelder erfolgt jahresweise nach Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel. Im Rahmen der aktuellen Erforderlichkeiten sollen die Brandmeldezentralen in den Gebäuden I10, I11, K21, K08, K09, K20 und K05 (Block4 / Interim RZ) ausgetauscht werden und die Brandmeldeinfrastruktur, sofern notwendig, ergänzt werden. Die neuen Brandmeldezentralen sind abwärtskompatibel, sodass die Einbindung von Brandmeldern älterer Bauart gewährleistet werden kann und bei Notwendigkeit auch weitere Meldegruppen durch zusätzliche Loops eingebunden werden können. Von dieser Maßnahme hängen mitunter auch bereits initiierte Baumaßnahmen des GB VI Baumanagement ab, da es häufig Abhängigkeiten zur Erfüllung der baurechtlichen Vorgaben gibt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Austausch von Brandmeldezentralen und Ergänzung der Brandmeldeinfrastruktur in verschiedenen Gebäuden der Medizinischen Hochschule Hannover.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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