AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 22:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7e07201f-0716-4366-b9f6-53bbc4b6533e/

Sanierung eines Studierendenwohnheims in Chemnitz

Notice-ID: 7e07201f-0716-4366-b9f6-53bbc4b6533e

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Stammdaten

Auftraggeber
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, AöR, Chemnitz
Veröffentlicht
11.06.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau plant das Studentenwohnheim in der Reichenhainer Straße 51 in Chemnitz umfassend zu sanieren, umzubauen und zu modernisieren. In dem Wohnheim sollen nach der Sanierung ca. 140 Einzelappartements mit eigenen Bädern und Miniküchen entstehen. Neben den 140 Wohneinheiten sollen auch zwei behindertengerechte Appartements und zwei Betreuerzimmer sowie ein Gemeinschaftsbereich (Community Lounge) entstehen. Die Entkernung des Gebäudes wird durch das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau im Vorfeld durchgeführt und ist nicht Leistungsbestandteil. Die Planung und die Sanierung werden als Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer-/-übernehmer (in Anlehnung an ein ÖPP-Inhabermodell ohne Endfinanzierung) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Vergütung der Planungs- und Sanierungsleistungen erfolgt abweichend von der VOB/B über Abschlagszahlungen zu festgelegten Meilensteinen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).