AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung externer Dienstleister für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Fachprogramms (Los 1) und die Veranstaltungsorganisation und -kommunikation (Los 2) der 4. Fußverkehrskonferenz Baden-Württemberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- Frist (Submission)
- 26.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79950000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Fußverkehr ist ein zentraler Baustein nachhaltiger Mobilität mit steigender Bedeutung. Im Rahmen der systematischen Fußverkehrsförderung möchte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg im 4. Quartal 2026 eine eineinhalbtägige Konferenz zum Fußverkehr auf Landesebene veranstalten. Für die Fußverkehrskonferenz Baden-Württemberg 2026 werden mit vorliegender Ausschreibung externe Dienstleister gesucht für die • Vorbereitung (speziell Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der Programmplanung inkl. Rahmenprogramm, Exkursionen und anderen Formaten, das Management der Referent:innen sowie die grafische und inhaltlichen Entwicklung und Kommunikation von Bewerbungs- und Kommunikationsmaterialien), • Organisation und Durchführung (inkl. Projektsteuerung, Abstimmung mit der Location und aller weiteren Dienstleister, Bereitstellung und Management der notwendigen Technik sowie des Teilnehmer:innenmanagements) sowie • Nachbereitung, Evaluation und Auswertung der Fußverkehrskonferenz Baden-Württemberg 2026.
Lose
2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 94 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.