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Auftragsänderung 1: Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" Familienzentrum und Kita in der Rollbergesiedlung
Kirchenkreis Reinickendorf · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Der Kirchenkreis Reinickendorf als Besitzerin des Projektgrundstückes in Berlin-Reinickendorf (Titiseestraße 7, 13469) beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte und eines Familienzentrum im Erdgeschoss des Neubauprojekts "FACE Campus". Hierzu sollen im Wege dieses Vergabeverfahrens - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - Objektplanungsleistungen zum HOAI-Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" vergeben werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Objektplanungsleistungen (HOAI-Leistungsbild "Gebäude und Innenräume") für ein neues Familienzentrum und eine Kindertagesstätte in Berlin-Reinickendorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 8.034 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 02.01.2026 Die Beauftragung der Auftragsänderung ist gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig. Die Auftragsänderung wurde erst nach Vertragsschluss infolge geänderter und/oder zusätzlicher Anforderungen erforderlich. Für den Auftraggeber (AG) waren die Umstände, aufgrund derer die Auftragsänderungen erforderlich wurden, objektiv nicht vorhersehbar. Gemäß Erwägungsgrund 109 der Richtlinie 2014/24/EU ist bei Aufträgen mit längerer Laufzeit ein gewisses Maß an Flexibilität erforderlich, um den Auftrag an veränderte Umstände anpassen und das ursprüngliche Leistungsziel erreichen zu können, ohne ein neues Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Der AG konnte den genannten Nachtragssachverhalt zum Zeitpunkt der vorausgegangenen Ausschreibung auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen. Die zusätzlichen Anforderungen an die Planung/Beratung haben sich erst nach Beauftragung im Zuge der weiteren Projektabwicklung sowie der fortlaufenden Abstimmungen mit der Baudienststelle ergeben. Demnach haben sich die dem Auftrag zugrunde liegenden Umstände erst während der Vertragslaufzeit in einer Weise verändert bzw. konkretisiert, die eine Anpassung der Bedingungen des ursprünglichen Auftrags erforderlich macht, um das ursprüngliche Leistungsziel zu erreichen. Durch den Nachtrag ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Die Leistungsanpassung führt insbesondere zu keiner grundlegenden Veränderung der ursprünglichen Planungs- und Beratungsaufgabe des Auftragnehmers (AN). Der Wert der Auftragsänderung beträgt weniger als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB). aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 110.852 €1 Veröffentlichung
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