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Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Kraftstoffen und Abrechnung mittels Tankkartensystem oder Transponder für die Technischen Betriebe Leverkusen und die Stadt Leverkusen
Technische Betriebe Leverkusen AöR · Leverkusen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1🏆 UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG · Kleinostheim
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Los 2 VergebenLos 2🏆 UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG · Kleinostheim
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Los 3 UnbekanntLos 3
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Los 4 UnbekanntLos 4
- UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG · Kleinostheim Großunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kraftstoffen mit Tankkartensystem oder Transponder.
- Keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber, Abruf erfolgt nach Ermessen.
- Einsatz von Servicepartnern (Tankstellenbetreibern) ist möglich und wird detailliert beschrieben.
- Bieter müssen ein Netzwerk von Tankstellen bereitstellen, die ihre Tankkarten akzeptieren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die zu vergebene Leistung umfasst den rahmenvertraglichen Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der jeweilige Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der o.g. Einzelaufträge eingeht, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Menge Kraftstoff wird dementsprechend nicht begründet. Jedwede Inanspruchnahme dieser Leistungen der Rahmenvereinbarung steht vielmehr im freien Ermessen des jeweiligen Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Leistungen von Subunternehmern, insbesondere auch Tankstellenbetreibern, die die Tankkarte des Auftragnehmers akzeptieren, bedienen (im Folgenden „Servicepartner“ genannt). Es wird klargestellt, dass es sich nicht um Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne (§ 36 VgV) handelt. Servicepartner im Sinne dieser Ausschreibung sind (i) Unternehmen, i.d.R. Tankstellenbetreiber, (ii) die einem Bieter (Anbieter einer Tankkarte, über die auf ein Tankstellennetz zugegriffen werden kann) (iii) ihre Leistungen, also insbesondere den Bezug von Kraftstoffen und Ad-Blue, zur Verfügung stellen; (iv) ein Vertragsverhältnis besteht dabei nur zwischen dem Servicepartner (Tankstellenbetreiber) und Bieter; (v) der Auftraggeber geht kein Vertragsverhältnis bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen mit dem Servicepartner ein, (vi) sondern nur mit dem Bieter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wird verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgte vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. 100 Pkt.Kosten
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgte vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
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Kosten 100 Pkt.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
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Kosten 100 Pkt.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. 100 Pkt.Kosten
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 26.05.2026 Die Angebotsfrist wird verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 18.05.2026 Es wurden nachfolgende Angaben ergänzt: Maximale Abrufmenge (Los 1); sämtliche Angaben zu den Losen 2, 3 und 4; die Angabe zu den innerstaatlichen Ausschlussgründen. Die Angaben zu den Organisationen wurden vervollständigt. · in TED EU + oev
- Frist 21.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 21.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 51 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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