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Angebotswettbewerb: Stadt Herne: EU-weites Vergabeverfahren "Geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen
Stadt Herne · Herne · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAngebotswettbewerb: Stadt Herne: EU-weites Vergabeverfahren "Geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen🏆 Baugeologisches Büro Bauer GmbH · München
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung sind geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen.
- Es handelt sich um ein EU-weites, nicht offenes Vergabeverfahren.
- Die Stadt Herne ist der Auftraggeber mit Erfüllungsort in Herne.
- Bieter müssen spezifische Eignungsnachweise und Referenzen für geologische Dienstleistungen vorlegen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Stadt Herne: EU-weites Vergabeverfahren "Geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein nicht offenes Verfahren. Diese EU-Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können unter dem in dieser Bekanntmachung genannten Link heruntergeladen werden. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Das nicht offene Verfahren lässt keine Verhandlungen zu. Der Auftraggeber wird daher weder über den Vertrag noch das Preisangebot des Bieters verhandeln. Die Bieter sind deswegen dazu aufgerufen, den Vertrag mit ihrem Angebot ohne Änderungen anzuerkennen und sogleich das bestmögliche Angebot (preislich und qualitativ) zu legen. Die dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags beigefügten Formulare sind sämtlich - soweit einschlägig - auszufüllen und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bestimmte Nachweise und Unterlagen müssen zusätzlich selbst beigebracht bzw. erstellt und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Gleiches gilt im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe für die Einreichung des Angebotes. Es wird auf die "Checkliste zur Einreichung des Teilnahmeantrags" und "Checkliste zur Einreichung des Angebotes" verwiesen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, der Einbindung von Unterauftragnehmern ohne Eignungsleihe und/oder Unterauftragnehmern mit technischer/beruflicher Eignungsleihe und/oder Eignungsverleihern für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit ist ebenfalls die "Checkliste zur Einreichung des Teilnahmeantrags" zu beachten. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der DSGVO" zu entnehmen. Vor Erteilung des Zuschlags erfolgt eine Abfrage bezüglich des Bestbieters beim Wettbewerbsregister.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Bearbeitungskonzept 40 %Qualität
Das Zuschlagskriterium "Bearbeitungskonzept" (40 %) besteht aus den Unterkriterien "Projektskizze zur Leistungsabwicklung auf dem Untersuchungsgelände" (20 %) und "Verbindliche Fertigstellungsfrist" (20 %). Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 158 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Baugeologisches Büro Bauer GmbH1 Veröffentlichung
- 09.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 188 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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