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Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort der Deponie in Dörpen
Landkreis Emsland, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) · Meppen · Niedersachsen · Landesbehörde
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Der Landkreis Emsland verfügt im Bereich der Zentraldeponie Dörpen, Bundesstraße 401, Nr. 100, 26892 Dörpen über rd. 91,1 ha Eigentumsflächen. Zentral innerhalb der Fläche liegt das Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (Konzessionsgeber) mit verschiedenen abfallwirtschaftlichen Anlagen. Aktuell wird auf dem Areal die Erweiterung der Deponie um den Bauabschnitt IV und der Bau einer Grünabfallkompostierung vorgenommen. Südlich und westlich schließen sich Flächen mit Strauch und Baumbewuchs an. Östlich befindet sich die Fläche eines Baggersees und nördlich des Sees Flächen, die derzeit teilweise als zeitlich befristetes Bodenlager, bzw. als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden. Das gesamte Areal ist gemäß der Änderung des Teilplans Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms als Potentialfläche Nr. 13 „Neubörger“ identifiziert worden. Es könnten daher in dem gesamten Areal Windenergieanlagen (WEA) realisiert werden. Nach erster Abschätzung könnten bis zu 4 WEAs entstehen. Die vorstehend benannten Flächen sollen mit dem Ziel verpachtet werden, dass diese mit WEAs bebaut werden, wobei die Anzahl der zu errichtenden WEAs mindestens 1 WEA mit einer Kapazität von 6 MW beträgt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind ausschließlich die auf dem Gelände der Zentraldeponie Dörpen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland liegenden Flächen. Innerhalb des Sondergebietes gibt es weitere Flächen, die nicht im Eigentum des Konzessionsgebers stehen. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Der Deponiekörper selbst ist zu einem Anteil von ca. 9 ha rekultiviert. Auf dieser Fläche ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage und/mit Batteriespeicher-Anlage in einem separaten nachfolgenden Vergabeverfahren geplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat hierzu im Vorfeld bereits eine Plangenehmigung nach Abfallrecht, die das Baurecht einschließt, erfolgreich erwirkt. Der Vertragsschluss wird mit
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Das Datum für die Aufforderung zur Abgabe der indikativen Angebote wird auf den 05.01.2026 verschoben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Vergabe einer Baukonzession für die Planung, Errichtung und den Betrieb von bis zu 4 Windenergieanlagen (WEA) mit mindestens 6 MW Kapazität auf Flächen der Zentraldeponie Dörpen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„(A.) Der Konzessionsgeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich an dem Konzessionsvergabeverfahren beteiligen wollen, zunächst einen Teilnahmeantrag abgeben. Der Konzessionsgeber wird die eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter anhand der Vorgaben der gegenständlichen Bekanntmachung und den Vorgaben der Vergabeunterlagen geprüft. Der Konzessionsgeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung ein Nachforderungsrecht vor. (B.) Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bewerber diejenigen Bewerber unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorgaben ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots aufgefordert werden. Aus dem Kreis der Teilnahmeanträge, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Anforderungen des Konzessionsgebers erfüllen, werden 3 bis 5 Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bietern vorhanden ist (der Konzessionsgeber behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 3 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 5 Bieter die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bieter zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierzu sind die folgenden Kriterien maßgeblich: (1) Eigenerklärung des Bieters gem. Vordruck Anlage A.7 über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) in folgender Weise: > 50 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 40 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 30 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 20 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 10 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte (2) Referenzen des Bewerbers gem. Vordruck Anlage A.8. Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. (C.) Nach Eingang der indikativen Angebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt. In diesem Termin werden die ausgewählten Bieter Gelegenheit haben, ihr indikatives Angebot zu präsentieren, zu erläutern und die Einzelheiten des indikativen Angebots in qualitativer, fachlich-technischer, vertraglicher und/oder preislicher Hinsicht zu verhandeln. Hierzu ergeht eine gesonderte Einladung. (D.) Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Teilnehmer, die zuvor ein den Anforderungen der Vergabestelle entsprechendes indikatives Angebot eingereicht haben, zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots aufgefordert werden. Hierzu behält sich die Vergabestelle die Überarbeitung der Vergabeunterlagen sowie ggf. den erneuten Versand an die verbliebenen Bieter vor. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt. Nach Wertung der rechtlich verbindlichen Angebote behält sich die Vergabestelle vor, entweder direkt den Zuschlag auf das am Maßstab der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot zu erteilen oder mit den verbliebenen Bietern erneut getrennte Verhandlungsgespräche, ggf. auch nur noch über den Angebotspreis, zu führen und die verbliebenen Bieter zur Abgabe überarbeiteter verbindlicher Angebote aufzufordern. Die näheren Einzelheiten werden den betroffenen Bietern rechtzeitig und diskriminierungsfrei mitgeteilt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Nutzungsentgelte Windenergieanlage 60 %Preis
Die Punkte für die Nutzungsentgelte Windenergieanlage gesamt werden, wie folgt, ermittelt: Die Wertung wird anhand der Bieterangaben in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) ermittelt. Maßgeblich sind die dort von den Bietern angebotene „Nutzungsentgelte Windenergieanlage gesamt“. Bei der Wertung erhält das Angebot mit dem höchsten Betrag 600 Punkte. Die anderen Angebote erhalten umgekehrt prozentual nach ihrem Abstand zum Bestbieter entsprechend niedrigere Punkte. Beispiel: Wenn ein Angebotsbetrag 10 % unterhalb des höchsten Betrags liegt, erhält das Angebot mit dem niedrigen Betrag 10 % weniger der 600 Punkte, also 540 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Umsetzungskonzept 20 %Qualität
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch das Umsetzungskonzept mit Zeitplan eine zeitnahe Planung und Errichtung der Windenergieanlage(n) nebst anschließendem Betrieb zu realisieren gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens bis zum erstmaligen Betrieb der Anlagen. Der Bieter hat dabei die einzelnen Projektphasen transparent zu beschreiben. Der Zeitplan muss alle relevanten Projektphasen umfassen: • Vorbereitungsphase (Flächenprüfung, Netzanschlussprüfung, Gutachten) • Genehmigungsphase (Baugenehmigung, Umweltprüfungen, Netzanschlussvertrag) • Bauphase (Bodenarbeiten, Modulmontage, Netzanschluss) • Inbetriebnahme und Probebetrieb Die Zeitangaben müssen realistisch, plausibel und erreichbar sein, da das eingereichte Konzept unmittelbarer Bestandteil der Vertragsunterlagen wird. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – also 0, 50, 100, 150 oder 200 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.
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Einspeisekonzept 10 %Qualität
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie durch das Einspeisekonzept die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgen soll. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung, wie die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgen soll. Das Einspeisekonzept muss sowohl technische, wirtschaftliche, rechtliche als auch betriebliche Aspekte abdecken und eine belastbare Grundlage für die Realisierung der Windenergieanlagen bieten. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.
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Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen 10 %Qualität
Die Vergabestelle erwartet eine Darlegung des Bieters, wie er durch den Einsatz von nachhaltigen Materialien und Recyclingmaßnahmen den fortlaufenden Betrieb zu realisieren gedenkt. Das Konzept darf 10 Seiten DIN A4 einschließlich Tabellen und Abbildungen (Arial, Schriftgrad 10 Punkt, Zeilenabstand einfach) nicht überschreiten. Ist das Konzept länger als 10 Seiten, werden nur die ersten 10 Seiten bewertet. Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen der Konzessionsgeber im Konzept erwartet. Zu einem umweltverträglichen Betrieb gehört auch ein sparsamer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, wie Rohstoffen, Wasser, Boden und Flächen. Der ökonomische und effiziente Einsatz von Ressourcen ist ein zentrales Zukunftsthema und eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Konzessionsgeber erwartet mithin Aussagen, wie der Bieter anlässlich des Baus, der Planung und dem anschließenden Betrieb der Photovoltaikanlagen einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sowie einen geringen Ressourcenverbrauch derzeit sicherstellt bzw. zukünftig ermöglichen wird. Zur Plausibilisierung der Angaben hat der Bieter konkrete praxisbezogene Maßnahmen zu benennen. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Das Konzept wird im Rahmen einer Gesamtbewertung am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen – 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 05.12.2025 Das Datum für die Aufforderung zur Abgabe der indikativen Angebote wird auf den 05.01.2026 verschoben.
- Frist 05.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.668 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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