Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe 3 Lose

Behandlung/Verwertung von Siedlungsabfällen aus den Gebieten des AWVC, ZAS und des Vogtlandkreises

Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) · Chemnitz · Sachsen

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Beschreibung

Die zu vergebenden Aufträge umfassen die Übernahme und Behandlung/Verwertung der von den Auftraggebern bzw. deren beauftragten Dritten angelieferten Siedlungsabfälle einschließlich der Entsorgung/Vermarktung der bei der Behandlung/ Verwertung entstehenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.). Die leistungsgegenständlichen Abfälle werden dem Auftragnehmer vom jeweiligen Auftraggeber bzw. seinem beauftragten Dritten an die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage angeliefert. Die Organisation und Durchführung der Abfalltransporte ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Auftragsgegenstand ist die Übernahme, Behandlung und Verwertung von Siedlungsabfällen aus drei Auftraggeber-Verbänden (AWVC, ZAS, Vogtlandkreis) mit anschließender Entsorgung/Vermarktung der entstehenden Outputfraktionen.

Der geschätzte Wert ist nicht explizit genannt, dürfte aber erheblich sein. Bieter müssen nachweisen: geeignete Behandlungs-/Verwertungsanlagen, Kapazitäten für große Abfallmengen, Fachkompetenz in Abfallwirtschaft, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Sonstige Umwelt-Kriterien
Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis und preisbeeinflussende Angaben 600 Pkt.
    Preis

    Bewertet wird der Preis - unter Berücksichtigung des angebotenen Entgeltes, der angebotenen Rabatte und der angebotenen Preisgleitung - über die gesamte Vertragslaufzeit (Details in den Vergabeunterlagen).

  • Transportentfernung 200 Pkt.
    Qualität

    Bewertet wird die Entfernung der Behandlungs-/Verwertungsanlage zum jeweiligen Messpunkt des Auftraggebers (Details in den Vergabeunterlagen).

  • Energieeffizienz 200 Pkt.
    Qualität

    Bewertet wird die durchschnittliche Energieeffizienz der vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) (Details in den Vergabeunterlagen).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen (angebotenen) Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, - Eigenerklärung zum Versicherungsschutz 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    Mit dem Teilnahmeantrag ist das/ein vorgesehene(s) Grundstück und ggf. der Name der Behandlungs-/Verwertungsanlage zu benennen. Im Fall eines beabsichtigten Anlagenneubaus oder einer umfassenden Sanierung/Ertüchtigung einer vorhandenen Abfallbehandlungsanlage sind zusätzliche Angaben zum Grundstück erforderlich.

  • Qualitätsmanagement

    Vorbemerkung: Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich einen Teilnahmeantrag ab, so ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (insb. Referenzen, Anlagenbetrieb) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, so muss dieses Unternehmen auch die Leistung erbringen, für die die Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für diese Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein GF bestellt, aller Inhaber). 3) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung, dass das teilnehmende Unternehmen über folgende Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags verfügt: > Bei Bewerbung auf ein Los: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 262,50 TJ/a (entspricht ca. 25.000 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) > Bei Bewerbung auf zwei Lose: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 393,75 TJ/a (entspricht ca. 37.500 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) > Bei Bewerbung auf drei Lose: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 525,00 TJ/a (entspricht ca. 50.000 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, der Verwertungsanlage, des Leistungszeitraums sowie des Leistungsgegenstands und -umfangs [Art und Mengen des verwerteten Brennstoffs]) zu benennen. 3) Reichen die angegeben Referenzmengen nicht aus, um die Eignung für die Zahl der Lose nachzuweisen, sind die Auftraggeber berechtigt, die Lose, welche Gegenstand des Teilnahmeantrages sind, nach billigem Ermessen unter Wahrung der berechtigten Interessen des Bewerbers zu bestimmen.

  • Eignungsanforderung

    Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: - die Gewerbeanmeldung sowie - die Eintragung in der Industrie- und Handelskammer.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 219.060 €
Median 560.139 €
Oberes Quartil 2.468.922 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Stammdaten
Vergabenummer KOOP_RM_2026
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Chemnitz, Sachsen
Veröffentlicht 01.04.2026
CPV-Code 90510000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Laufzeit 01.06.2030 – 31.05.2045
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 281.072 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 6.889 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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