Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
KI Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal sucht einen Dienstleister für die Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet.
Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) · Chemnitz · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge wird bis zum 29.05.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge wird bis zum 26.05.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge wird bis zum 19.05.2026, 12:00 Uhr verlängert. Mit der Verlängerung der Teilnahmefrist geht auch eine Verlängerung der Frist für mögliche Anfragen bis zum 08.05.2026 einher.
Für die Übermittlung/Signatur der Teilnahmeanträge ist keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Eine Übermittlung/Signatur der Teilnahmeanträge in Textform genügt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung zur Behandlung und Verwertung von Siedlungsabfällen für drei Gebiete (AWVC, ZAS, Vogtlandkreis).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Bewertet wird der Preis - unter Berücksichtigung des angebotenen Entgeltes, der angebotenen Rabatte und der angebotenen Preisgleitung - über die gesamte Vertragslaufzeit (Details in den Vergabeunterlagen).
Bewertet wird die Entfernung der Behandlungs-/Verwertungsanlage zum jeweiligen Messpunkt des Auftraggebers (Details in den Vergabeunterlagen).
Bewertet wird die durchschnittliche Energieeffizienz der vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) (Details in den Vergabeunterlagen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen (angebotenen) Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, - Eigenerklärung zum Versicherungsschutz 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das/ein vorgesehene(s) Grundstück und ggf. der Name der Behandlungs-/Verwertungsanlage zu benennen. Im Fall eines beabsichtigten Anlagenneubaus oder einer umfassenden Sanierung/Ertüchtigung einer vorhandenen Abfallbehandlungsanlage sind zusätzliche Angaben zum Grundstück erforderlich.
Vorbemerkung: Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich einen Teilnahmeantrag ab, so ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (insb. Referenzen, Anlagenbetrieb) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, so muss dieses Unternehmen auch die Leistung erbringen, für die die Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für diese Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein GF bestellt, aller Inhaber). 3) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung, dass das teilnehmende Unternehmen über folgende Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags verfügt: > Bei Bewerbung auf ein Los: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 262,50 TJ/a (entspricht ca. 25.000 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) > Bei Bewerbung auf zwei Lose: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 393,75 TJ/a (entspricht ca. 37.500 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) > Bei Bewerbung auf drei Lose: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 525,00 TJ/a (entspricht ca. 50.000 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, der Verwertungsanlage, des Leistungszeitraums sowie des Leistungsgegenstands und -umfangs [Art und Mengen des verwerteten Brennstoffs]) zu benennen. 3) Reichen die angegeben Referenzmengen nicht aus, um die Eignung für die Zahl der Lose nachzuweisen, sind die Auftraggeber berechtigt, die Lose, welche Gegenstand des Teilnahmeantrages sind, nach billigem Ermessen unter Wahrung der berechtigten Interessen des Bewerbers zu bestimmen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: - die Gewerbeanmeldung sowie - die Eintragung in der Industrie- und Handelskammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 89 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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