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Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Sömmerda; Markierungsarbeiten - Jahresvertrag 2026-2028
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 42 - Region Mitte · Erfurt
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Beschreibung
Jahresvertrag 2026-2028; Fahrbahnmarkierung und Demarkierung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Sömmerda
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Markierungsarbeiten und Demarkierungsarbeiten auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Sömmerda für die Jahre 2026-2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur; Fax: +49 361 57-4111299 (Fachaufsicht) --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- -ACHTUNG- Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes. § 14 ThürVgG findet zusätzlich Anwendung! Beanstandungen von beabsichtigten Vergabeentscheidungen nach § 14 Abs. 2 ThürVgG sind in Textform zu richten an die unter a) genannte Vergabestelle. Hilft die Vergabestelle der Beanstandung nicht ab, legt sie den Vorgang der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Die Vergabekammer erhebt für ihr Tätigwerden Gebühren und Auslagen. Die Höhe der Gebühren betragen mindestens 100 EUR, sollen aber den Betrag von 1.000 EUR nicht übersteigen. Ergibt die Nachprüfung, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, werden die Gebühren und Auslagen zu Lasten des Beanstandungsführers erhoben. --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Adresse Vergabekammer Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer Abteilung 2, Referat 250 Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 05.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Preiseinschätzung
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